Der Technologie-Riese aus Südkorea kassiert eine saftige Ohrfeige vor Gericht. Eine Geschworenenjury in Texas verdonnerte Samsung dazu, 445,5 Millionen Dollar (rund 383 Millionen Euro) an das Unternehmen Collision Communications zu zahlen. Der Grund: Patentverletzungen bei Funktechnologien.
Millionenschwerer Patentkrach
Die Klage hat es in sich. Collision Communications warf Samsung vor, mit praktisch der gesamten Produktpalette gegen vier Patente verstoßen zu haben. Betroffen sind nicht nur Smartphones und Tablets, sondern auch Laptops, Kühlschränke und Waschmaschinen. Die Liste der beanstandeten Geräte umfasst sage und schreibe mehr als 15 Seiten der Klageschrift.
Bei den strittigen Patenten geht es um Techniken zur Bekämpfung von Interferenzen bei Funksignalen – ein zentrales Thema bei 4G-, 5G- und WLAN-Verbindungen. Samsung versuchte die Patente als ungültig zu erklären, scheiterte aber vor den Geschworenen.
Bewusste Verletzung verschärft die Lage
Besonders brisant: Die Jury kam zu dem Schluss, dass der koreanische Konzern die Patente bewusst verletzt habe. Diese Feststellung kann zu noch höheren Schadenersatzzahlungen führen. Samsung steht damit nicht nur finanziell unter Druck, sondern auch rechtlich in einer prekären Lage.
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Die klagende Firma Collision Communications mit Sitz in New Hampshire hatte bereits im Dezember 2023 sowohl Samsung als auch den PC-Riesen Lenovo vor Gericht gezerrt. Während Lenovo Ende September eine außergerichtliche Einigung erzielte, muss Samsung nun die volle Summe berappen.
Berufung als letzte Hoffnung
Doch noch ist nicht alles verloren für Samsung. Geschworenen-Urteile werden in Berufungsverfahren häufig reduziert oder ganz aufgehoben. Der Konzern wird vermutlich alle juristischen Register ziehen, um die Millionenstrafe zu vermeiden oder zumindest zu verringern.
Für die Aktionäre bedeutet das Urteil zunächst eine unangenehme Überraschung. Das texanische Gericht in Marshall hat sich in den vergangenen Jahren als wahre Kostenfalle für Samsung erwiesen – mehrere dreistellige Millionen-Urteile gingen bereits zu Lasten des Unternehmens.
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