Die Einladung zur Hauptversammlung des Immobilienriesen liest sich auf den ersten Blick wie reine Routine, birgt jedoch erheblichen Zündstoff. Im Zentrum der Kritik steht ein massives Abfindungspaket für den ehemaligen Vorstandschef Rolf Buch. Aktionärsschützer laufen bereits Sturm gegen die millionenschwere Vereinbarung, die das ansonsten solide operative Geschäft aktuell völlig in den Schatten stellt.
Kritik am goldenen Handschlag
Wenn sich die Anteilseigner am 21. Mai in Bochum treffen, dürfte der Vergütungsbericht für hitzige Debatten sorgen. Der Konzern plant, den Abschied von Buch mit einem Paket im Wert von über 15 Millionen Euro zu versüßen. Neben einer regulären Abfindung von rund 5,8 Millionen Euro und virtuellen Aktien stoßen besonders die 3,3 Millionen Euro für ein Wettbewerbsverbot sauer auf. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) kritisiert diese Summen als unangemessen. Laut DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler verstoße die Konstruktion sogar gegen die Empfehlungen des Corporate-Governance-Kodex.
Solide Zahlen verpuffen an der Börse
Diese üppigen Zahlungen stehen in einem scharfen Kontrast zur aktuellen Laune am Kapitalmarkt. Operativ läuft es für den Vermieter eigentlich rund: Im vergangenen Jahr kletterte das bereinigte EBITDA um sechs Prozent auf 2,8 Milliarden Euro, während die Vermietungsquote bei starken 98 Prozent lag.
An der Börse finden diese fundamentalen Erfolge allerdings kaum Beachtung. Bei einem aktuellen Kurs von 23,28 Euro notiert das Papier spürbar unter der wichtigen 200-Tage-Linie von 25,88 Euro. Anhaltend hohe Bauzinsen belasten den gesamten Immobiliensektor und bescheren dem Titel auf Jahressicht ein Minus von knapp acht Prozent. Um gegenzusteuern und die Schuldenlast zu senken, plant das Management nun bis 2028 Immobilienverkäufe in Milliardenhöhe.
Wichtige Termine im Mai
Kurzfristig richten sich die Blicke der Investoren auf zwei konkrete Termine im kommenden Monat. Am 7. Mai wird der Vorstand die Zahlen für das erste Quartal präsentieren, bevor zwei Wochen später die Hauptversammlung ansteht. Sollten die Aktionäre dem Vergütungsbericht dort die Zustimmung verweigern, hätte dies zwar keine direkten juristischen Konsequenzen. Ein negatives Votum würde den Aufsichtsrat jedoch massiv unter Druck setzen und zwingen, künftige Vorstandsverträge wesentlich restriktiver zu gestalten.
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