Für Vonovia eröffnet sich in der Vergesellschaftungsdebatte eine politische Gegenbewegung, aber noch keine rechtliche Absicherung. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kündigte gestern ein Investitionsschutzgesetz an.
Laut dpa-AFX soll für Vergesellschaftungen eine zwingende Notwendigkeit nachgewiesen werden müssen. Das könnte die Berliner Pläne erschweren. Für Anleger ist entscheidend: Der Vorstoß ist ein politischer Vorschlag und kein geltendes Gesetz.
Zwei gegensätzliche politische Signale
Die Ankündigung könnte Vonovias Position gegenüber den Berliner Vorhaben stärken. Sie beseitigt das Risiko einer Vergesellschaftung jedoch nicht. Zwischen einem angekündigten Schutzgesetz und einer verbindlichen gesetzlichen Regelung besteht ein wesentlicher Unterschied.
Zugleich hält die Gegenseite an ihrem Kurs fest. Parteichef Luigi Pantisano bekräftigte laut Deutschlandfunk gestern die Vergesellschaftungsdebatte und kritisierte die Bundesregierung. Damit stehen sich weiterhin gegensätzliche politische Positionen gegenüber. Dobrindts Initiative bedeutet weder einen Rückzug der Befürworter noch eine Entscheidung über die Berliner Pläne.
Vonovia selbst hatte die vorgesehene Vergesellschaftung am 19. Oktober als verfassungswidrig bezeichnet. Nach Einschätzung des Unternehmens würde sie einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Das ist die Rechtsauffassung des Konzerns, kein gerichtliches Urteil. Auch diese Unterscheidung bleibt für die Bewertung des Risikos wichtig.
Die wirtschaftliche Tragweite bleibt erheblich
Wie groß der finanzielle Einsatz ist, verdeutlichen die von der FAZ berichteten Größenordnungen zur bereits vor gut einer Woche diskutierten Berliner Vergesellschaftung. Demnach bewertet Vonovia seine Berliner Wohnungen in der Bilanz mit 23,5 Milliarden Euro. Die angedachte Entschädigungsobergrenze liegt bei 16 Milliarden Euro.
Diese Beträge erklären, weshalb politische Signale für Anleger Gewicht haben. Aus ihnen lässt sich aber weder eine beschlossene Entschädigung noch eine feststehende Belastung ableiten. Die wirtschaftlichen Folgen hängen davon ab, welche Regelungen tatsächlich zustande kommen und rechtlich Bestand haben.
Auch der Austausch mit der Politik verlief zuletzt nicht reibungslos. Vonovia teilte am 13. Oktober mit, die Linke habe ein geplantes Gespräch mit Pantisano nach Änderungen der Rahmenbedingungen kurz vor dem Termin abgesagt. Das Unternehmen erklärte sich weiterhin gesprächsbereit.
Analysten spiegeln die Unsicherheit
Morgan Stanley stufte Vonovia vor gut einer Woche von „Equal-weight“ auf „Underweight“ herab. Medienberichten zufolge erwarteten die Analysten eine schwächere Entwicklung als im Sektor, solange das Berlin-Thema ungelöst bleibt.
Eine andere Gewichtung nahm Jefferies am 19. Oktober vor: Das Haus senkte sein Kursziel von 28,50 auf 23 Euro, bestätigte aber „Buy“. Die niedrigere Zielmarke und die positive Empfehlung zeigen, dass auch eine grundsätzlich zuversichtliche Einschätzung mit reduzierten Erwartungen einhergehen kann.
Dobrindts Vorstoß setzt diesem Risikobild ein politisches Gegengewicht entgegen. Eine belastbare Entwarnung für Vonovia liefert die Ankündigung allein nicht. Entscheidend bleibt der Unterschied zwischen politischer Absicht und verbindlichem Recht.
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