Im Rechtsstreit zwischen Zurich American Insurance und First Solar Electric hat das Berufungsgericht des 11. US-Bundesbezirksgerichts am Donnerstag den überwiegenden Teil des Urteils zugunsten von First Solar Electric über 12,2 Mio. USD bestätigt. Bei zwei Schadensfällen verwies das Gericht die Sache jedoch zur weiteren Prüfung zurück, sodass die Entscheidung nicht sämtliche Fälle abschließt.

Analysten bewerten Zurich und Beazley

Berenberg bezeichnete die Synergien aus der Übernahme von Beazley durch Zurich am Mittwoch als attraktiv. Damit richtete sich die Einschätzung des Analysehauses auf die erwarteten Vorteile des Zusammenschlusses. Die Übernahme der verbleibenden 98,5 % an Beazley plc hat Zurich bereits abgeschlossen. Käufer war die Zurich Insurance Group, Ziel der Transaktion war Beazley.

Eine Änderung der Anlageempfehlung kam am Freitag von UBS: Das Analysehaus stufte Zurich Insurance von „Sell“ auf „Neutral“ hoch. Zugleich hob UBS das Kursziel von zuvor 520 CHF auf 620 CHF an. Damit nahm das Haus seine Verkaufsempfehlung zurück, ohne die Aktie zum Kauf zu empfehlen.

Die Zurich-Aktie sank am Freitag um 0,8% auf einen Schlusskurs von 670,20 €.

Wechsel in der britischen Rechtsabteilung

Auch im britischen Geschäft hat Zurich eine Personalentscheidung getroffen. Am Mittwoch ernannte das Unternehmen Lawrence Hawkins zum General Counsel für das UK-Geschäft. Hawkins soll im ersten Quartal 2027 von Standard Life zu Zurich wechseln und dort Ed Bridge nachfolgen.

Die Ernennung und der vorgesehene Wechsel fallen damit zeitlich auseinander: Während Zurich die Personalentscheidung bereits getroffen hat, soll Hawkins seine neue Aufgabe erst im angekündigten Quartal übernehmen. Mit ihm ist die Nachfolge für die Leitung der Rechtsabteilung des britischen Geschäfts benannt.