Allwyn AG hat gestern die Einzelheiten einer Zwischenausschüttung von 0,20 Euro je Stammaktie bekannt gegeben. Aktionäre können das Geld erhalten oder den Betrag ganz beziehungsweise teilweise in Aktien reinvestieren. Entscheidend sind dabei der Ausschüttungsstichtag und die anschließende Wahlfrist: Wer keine gültige Erklärung abgibt, erhält automatisch eine Barzahlung.
Anspruch und Herkunft der Ausschüttung
Der Verwaltungsrat hatte die Ausschüttung am 20. August genehmigt. Sie stammt aus Kapitalrücklagen und unterliegt nach Angaben von Allwyn keiner Schweizer Quellensteuer. Damit nennt das Unternehmen neben der Höhe auch die Herkunft der Mittel und die Behandlung hinsichtlich dieser Quellensteuer.
Ab dem 21. Oktober werden die Aktien an der Euronext Athens ohne Ausschüttungsanspruch gehandelt. Anspruchsberechtigt sind Aktionäre, die am 22. Oktober im griechischen Wertpapierregister SAT eingetragen sind.
Für die Entscheidung zwischen Bargeld und Aktien ist diese Anspruchsberechtigung die Grundlage. Die Wiederanlage bleibt freiwillig. Aktionäre müssen sich zudem nicht für eine vollständige Wiederanlage entscheiden: Auch eine Aufteilung zwischen Barzahlung und Aktienbezug ist vorgesehen.
Wahlfrist und Berechnung des Aktienbezugs
Die Frist für die Wahl der Wiederanlage läuft vom 23. Oktober bis zum 5. November. Die Barauszahlung und die Gutschrift der Aktien werden für den 12. November erwartet. Zwischen der Feststellung des Anspruchs und der erwarteten Abwicklung liegt damit die eigentliche Entscheidungsphase für die Aktionäre.
Die für die Wiederanlage vorgesehenen Aktien stammen aus dem Eigenbestand des Unternehmens. Ohne gültige Wahlerklärung bleibt es bei der Auszahlung in bar. Auch wer die Aktienoption nutzt, kann einen Teilbetrag in Geld erhalten, denn Allwyn gibt keine Bruchteile von Aktien aus.
Für das Bezugsverhältnis dient ein volumengewichteter Durchschnittskurs als Referenz. Der dafür maßgebliche Zeitraum reicht vom 27. Oktober bis zum 3. November. Die Zahl der zugeteilten Aktien richtet sich nach diesem Referenzpreis.
Bruchteilsansprüche werden bar ausgeglichen. Für die Wiederanlage sind keine Transaktionskosten vorgesehen. Die Aktienoption bietet somit eine Alternative zur Auszahlung, ohne dass Aktionäre zwingend den gesamten Ausschüttungsbetrag dafür einsetzen müssen.
Quartalszahlen folgen im November
Zusätzlich hat Allwyn den Finanzkalender aktualisiert. Die vorläufigen ungeprüften Ergebnisse für das dritte Quartal 2026 sollen am 19. November erscheinen.
Zunächst steht für die Anteilseigner damit die Abwicklung der Ausschüttung im Vordergrund. Anschließend folgt mit den Quartalszahlen der nächste angekündigte Termin zur Geschäftsentwicklung. Die Ausschüttungsentscheidung und die Veröffentlichung der Ergebnisse sind zeitlich getrennte Ereignisse.
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