Allwyn AG hat am Dienstag den Referenzpreis für die Wiederanlage ihrer Zwischenausschüttung auf 11,29 Euro je Aktie festgesetzt. Damit steht die Berechnungsgrundlage für Aktionäre fest, die statt einer Barauszahlung Aktien wählen. Die Zwischenausschüttung beträgt 0,20 Euro je Stammaktie. Die Wahlfrist endet heute.
Im Mittelpunkt steht damit die konkrete Umsetzung der Ausschüttung: Berechtigte Anleger können sich den Betrag auszahlen lassen oder ihn für den Bezug von Aktien einsetzen. Der Referenzpreis bestimmt die Bedingungen der Aktienoption; die Höhe der Ausschüttung bleibt davon getrennt.
Referenzpreis folgt einem festgelegten Durchschnitt
Die Preisermittlung beruht auf dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Stammaktien über fünf Handelstage. Das Berechnungsfenster endete zwei Handelstage vor Ablauf der Wahlfrist. Es handelt sich somit um einen Durchschnitt aus einem festgelegten Handelszeitraum und nicht um einen einzelnen Tageskurs.
Für die Berechnung wurde der Zeitraum vom 27. Oktober bis einschließlich Dienstag herangezogen. Der so ermittelte Referenzpreis liegt unter dem aktuellen vorbörslichen Kurs von 11,72 €. Für die Wahlentscheidung sind damit sowohl die festgelegten Wiederanlagebedingungen als auch das Börsenniveau relevant.
Der Vergleich ist allerdings keine Aussage über die weitere Kursentwicklung. Wer Aktien wählt, entscheidet sich für eine Wiederanlage statt für den unmittelbaren Erhalt von Bargeld. Der festgelegte Bezugspreis allein beseitigt das mit dem Aktienbesitz verbundene Kursrisiko nicht.
Eigene Aktien und Barausgleich für Bruchteile
Allwyn verwendet für die Wiederanlage eigene Aktien. Entstehende Bruchteile werden bar ausgezahlt. Die Aktienoption führt deshalb nicht dazu, dass jeder Teilbetrag der Ausschüttung zwingend in Aktien umgewandelt wird.
Ohne gültige Wahlerklärung erfolgt die Barauszahlung. Die Wiederanlage ist folglich eine aktive Entscheidung und nicht die automatische Standardoption. Für berechtigte Aktionäre, die keine Aktien wählen, ist die Auszahlung im November vorgesehen.
Die Ausschüttung hatte der Verwaltungsrat bereits am 20. August genehmigt. Neu ist die am Dienstag bekanntgegebene Preisfestsetzung für die Aktienalternative. Für Anleger sind damit zwei Ebenen zu unterscheiden: Der Ausschüttungsbetrag steht fest, während die Wahl zwischen Bargeld und Wiederanlage über die Form des Zuflusses entscheidet. Mit dem heutigen Fristende schließt das Zeitfenster für diese Entscheidung.
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