Amazon Aktie: Gerichtskampf an drei Fronten

Amazon sieht sich mit einer reduzierten Milliardenstrafe in Italien, einer deutschen Sammelklage für Prime-Kunden und verschärften Forderungen an Lieferanten konfrontiert.

Amazon Aktie
Kurz & knapp:
  • Italienische Strafe auf 752 Millionen Euro reduziert
  • Sammelklage für deutsche Prime-Kunden gestartet
  • Amazon fordert Preisnachlässe von Lieferanten
  • Konzern weist alle Vorwürfe entschieden zurück

Der E-Commerce-Riese aus Seattle jongliert derzeit mit mehreren juristischen Baustellen, die unterschiedlich auf das Geschäft einwirken. Während in Italien Millionenbußen auf dem Spiel stehen, könnten deutsche Prime-Kunden bald Geld zurückbekommen. Und dann wären da noch die Lieferanten, die Amazon gerade massiv unter Druck setzt.

Italien reduziert Rekordstrafe – Amazon kämpft weiter

Die italienische Wettbewerbsbehörde hatte Amazon 2021 wegen Marktmissbrauchs ursprünglich 1,13 Milliarden Euro aufgebrummt. Der Vorwurf: Das Unternehmen habe seine dominante Position ausgenutzt und den Wettbewerb im Bereich E-Commerce-Logistikdienste eingeschränkt. Nach einem Gerichtsurteil im September wurde die Strafe nun auf 752,4 Millionen Euro reduziert.

Doch damit gibt sich Amazon nicht zufrieden. Laut der italienischen Wirtschaftszeitung MF will der Konzern auch gegen die reduzierte Strafe in Berufung gehen – aus Amazons Sicht sollte es überhaupt keine Strafe geben. Pikant: Auch die Wettbewerbsbehörde will gegen die Reduzierung vorgehen, allerdings in die entgegengesetzte Richtung.

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Deutsche Prime-Kunden können Sammelklage beitreten

Millionen deutsche Prime-Abonnenten haben seit Mitte Januar die Möglichkeit, sich einer Sammelklage anzuschließen. Das Bundesamt für Justiz hat das entsprechende Klageregister offiziell geöffnet. Im Zentrum steht die Preiserhöhung vom Sommer 2022, die die Verbraucherzentrale NRW für rechtswidrig hält.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte bereits in beiden Instanzen zugunsten der Verbraucherschützer entschieden und die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt. Amazon legte Revision beim Bundesgerichtshof ein – das Urteil ist also nicht rechtskräftig. Im Dezember 2025 erhob die Verbraucherzentrale daraufhin beim OLG Hamm Sammelklage.

Für betroffene Kunden könnte es sich lohnen: Je nach Abo-Modell sind aktuell bis zu 60 Euro Erstattung möglich. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, betont den unkomplizierten Weg: „Der Gang vor Gericht ist für den Einzelnen mühsam, deshalb bieten wir Betroffenen mit der Sammelklage einen einfachen Weg, um unkompliziert und kostenlos ihre Rechte durchzusetzen.“

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Amazon bleibt bei seiner Linie

Der Konzern weist die Vorwürfe kategorisch zurück. Man habe Kunden transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts informiert, so ein Sprecher. Kunden hätten jederzeit das Recht zur Kündigung gehabt und seien darüber wiederholt klar informiert worden. Parallel läuft übrigens eine weitere Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen – diesmal wegen der erhöhten Werbequote bei Prime Video.

Lieferanten im Würgegriff

Während die juristischen Auseinandersetzungen laufen, schraubt Amazon an anderer Stelle: Bei den Einkaufskonditionen. Laut Financial Times fordert der Konzern von seinen Lieferanten teils drastische Preisnachlässe – von niedrigen einstelligen Prozentsätzen bis zu 30 Prozent. Mehrere Berater von Verkäufern bestätigen diesen Druck.

Der Hintergrund dürfte in den Zollentscheidungen der Trump-Administration liegen. Amazon hatte Lieferanten offenbar zunächst Zugeständnisse gemacht, um die Auswirkungen der Zölle abzufedern. Diese Kulanz will der Konzern jetzt offenbar zurückdrehen – noch bevor der Supreme Court am 14. Januar über die Rechtmäßigkeit von Trumps umfassenden globalen Zöllen entscheiden wird.

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