Der Bundesgerichtshof verhandelt heute in Karlsruhe über eine Schadenersatzklage gegen AstraZeneca. Eine Frau fordert Entschädigung für gesundheitliche Probleme, die nach ihrer Corona-Impfung im März 2021 auftraten – darunter ein kompletter Hörverlust auf einem Ohr. Für den Pharmakonzern könnte die Entscheidung weitreichende Folgen haben.
Die Klägerin macht geltend, der Impfstoff Vaxzevria habe kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufgewiesen. Sie verlangt von AstraZeneca nicht nur Schadenersatz, sondern auch umfassende Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und Verdachtsfälle. Beide Vorinstanzen – das Landgericht Mainz und das Oberlandesgericht Koblenz – wiesen die Klage ab.
Wann haften Hersteller überhaupt?
Nach dem Arzneimittelgesetz können Pharmaunternehmen grundsätzlich für Impfschäden zur Verantwortung gezogen werden. Voraussetzung: Der Impfstoff zeigt bei sachgerechter Anwendung schädliche Wirkungen, die über ein „nach wissenschaftlichen Erkenntnissen vertretbares Maß“ hinausgehen. Ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis müsste also nachgewiesen werden.
Sollten Anleger sofort verkaufen? Oder lohnt sich doch der Einstieg bei Astrazeneca?
Das OLG Koblenz verwies darauf, dass die Europäische Arzneimittelagentur dem AstraZeneca-Präparat ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bescheinigt hatte. Zahlreiche deutsche Gerichte lehnten Haftungsansprüche mit ähnlicher Begründung ab. Auch das Argument unzureichender Fachinformationen überzeugte die Richter nicht – trotz der Tatsache, dass AstraZeneca die Zulassung 2024 selbst zurückgab.
Könnte eine Verordnung die Hersteller schützen?
Selbst wenn der BGH zu einem anderen Ergebnis käme, könnte eine weitere Hürde bestehen. Die „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungs-Verordnung“ schließt Ansprüche gegen Pharmaunternehmen aus, wenn das Bundesgesundheitsministerium Arzneimittel als Reaktion auf die Corona-Verbreitung beschafft und in Verkehr bringt. In bisherigen Gerichtsentscheidungen spielte diese Regelung allerdings keine Rolle.
Sollten Anleger sofort verkaufen? Oder lohnt sich doch der Einstieg bei Astrazeneca?
Dem Paul-Ehrlich-Institut wurden zwischen Ende 2020 und Ende 2024 rund 350.000 Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen gemeldet – eine Rate von 1,78 Meldungen pro 1.000 Impfdosen. Bei schwerwiegenden Nebenwirkungen lag die Quote bei 0,32 pro 1.000 Dosen. Das Institut betont, es handle sich um Verdachtsfälle zeitlich naher Reaktionen, nicht um bestätigte Impfschäden.
Ob der BGH heute ein Urteil fällt, ist unklar. Für AstraZeneca steht einiges auf dem Spiel. In London zeigt sich die Aktie unbeeindruckt und notiert nahezu unverändert bei 134,42 Pfund.
Astrazeneca-Aktie: Kaufen oder verkaufen?! Neue Astrazeneca-Analyse vom 15. Dezember liefert die Antwort:
Die neusten Astrazeneca-Zahlen sprechen eine klare Sprache: Dringender Handlungsbedarf für Astrazeneca-Aktionäre. Lohnt sich ein Einstieg oder sollten Sie lieber verkaufen? In der aktuellen Gratis-Analyse vom 15. Dezember erfahren Sie was jetzt zu tun ist.
Astrazeneca: Kaufen oder verkaufen? Hier weiterlesen...


