Aufkaufprogramm der EZB verfassungswidrig – mehr als eine Videomeinung von Marc Friedrich

Das Bundesverfassungsgericht zeigt wieder leichte Lebenszeichen. Mit einem Paukenschlag hat heute die Aufkaufprogramme der EZB als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Wie ist das zu werten?

Fragen an die EZB

Nach dieser gestrigen Entscheidung, die nun weitreichende Folgen haben könnte, stelle ich mir folgende Fragen:

  1. Ist die EZB damit jetzt am Ende?
  2. Wird die EU und der Euro daran scheitern?
  3. Und warum hat die deutsche Politik wieder einmal versagt?

Eine direkte Antwort werden wir nicht erhalten. Dafür aber eine Einschätzung auf Trading-Treff von gestern bereits zum Nachlesen zur Entscheidung des BVG.

Das Programm soll der Stabilisierung des Euro dienen und wurde seit der Finanzkrise ins Leben gerufen. Es ist mit diesem Urteil als „zum Teil nicht verfassungskonform“ beurteilt worden, insbesondere weil unsere Bundesregierung und der Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft haben.

Das Urteil selbst ist ein Konter auf die vorherige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Videobeitrag von Marc Friedrich

Die skizzierten Fragen beantwortet sich und uns Marc Friedrich heute in diesem Video selbst:

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Das Thema ist nicht neu.

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Ihr Marc Friedrich und Matthias Weik – Querdenker, fünffache Bestsellerautoren und Gründer der Honorarberatung FRIEDRICH&WEIK VERMÖGENSSICHERUNG für Privatpersonen und Unternehmen, sowie Initiatoren des täglich handelbaren offenen Sachwertfonds, dem Friedrich & Weik Wertefonds.

Über Friedrich & Weik 102 Artikel
Matthias Weik und Marc Friedrich sind Initiatoren von Deutschlands erstem offenem Sachwertfonds. Die beiden Ökonomen, Querdenker, Redner und Honorarberater schrieben 2012 gemeinsam den Bestseller “Der größte Raubzug der Geschichte – warum die Fleißigen immer ärmer und die Reichen immer reicher werden“. Es war das erfolgreichste Wirtschaftsbuch 2013. Und weitere Werke folgten...

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