Trading-Treff

Bankgeheimnis abgeschafft, still und leise

Nicht nur die Schweiz ist ein Garant für das Bankgeheimnis, sondern auch die Bundesrepublik Deutschland. Denn diese privaten Daten gehören nicht in fremde Hände. Darin sind sich wohl alle Konten- und Depotinhaber einig. Doch gilt hier der Staat auch als „fremde Hand“? Kurze Zeit zum Nachdenken, bevor hier die Autoren Matthias Weik und Marc Friedrich einige brisante Dinge enthüllen. Ob damit das Bankgeheimnis abgeschafft ist, muss nun jeder für sich entscheiden. Auf jeden Fall sind diese Schritte darauf abgezielt.

 

Neue Gesetzeslage

 

Schritt für Schritt kommen wir der totalen Überwachung immer näher. Nur einen Tag nach der „Ehe für alle“ am 26.Juni 2017 wurde uns Bürgern eine Freiheit beschnitten: Das Tafelgeschäft in Deutschland wurde von 15.000 Euro auf 10.000 Euro reduziert. Dies wird nur ein Zwischenschritt sein bis es eines Tages komplett abgeschafft wird. Dies bedeutet, dass man in Deutschland noch für bis zu 10.000 Euro legal z.B: in Edelmetalle oder Diamanten investieren kann ohne seine Personalien anzugeben. Der Kampf gegen das Bargeld und die finanzielle Freiheit der Bürger wird weiterhin beschossen. Das Fenster zur Vermögenssicherung schließt sich, wie von uns seit Jahren prognostiziert, Peu à Peu.

 

Der Reigen geht weiter: Ohne großes Aufsehen und ohne große Diskussion haben Bundestag und Bundesrat – ein uraltes 398 Jahre gültiges Bürgerrecht – das Bankgeheimnis offiziell abgeschafft. Dieses Bürgerrecht war lediglich in der Steuergesetzgebung als „Schutz von Bankkunden“ ausformuliert. Durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz, das am 25. Juni in Kraft trat, wurde der entsprechende Paragraf 30a in der Abgabenordnung, ersatzlos gestrichen. Eben dieser §30a regelte den Schutz von Bankkunden. Er war sozusagen das in Gesetzesform gegossene Bankgeheimnis gegenüber den Finanzbehörden. Der Bundestag stimmte am 27. April 2017 für die Abschaffung und der Bundesrat am 2. Juni 2017. Das Verbot der allgemeinen Überwachung von Bankkonten, das Verbot Kontodaten, an die man im Zug der Identitätsprüfung von Kontoinhabern gelangt ist, nebenbei für eine Steuererhebung zu verwenden sowie die Verpflichtung, Auskünfte vom Steuerpflichtigen einzufordern, bevor man sich an Banken wendet gilt jetzt nicht mehr. Haben Sie davon was in der Tagesschau gehört oder in den großen Blättern dieser Republik gelesen? Seltsamerweise gab es nahezu keine kontroverse öffentliche Diskussion. in den Medien oder bekannten Talk-Shows. Kontinuierlich werden unsere Bürgerrechte von der Politik nach und nach beschnitten und keiner schreit auf.

 

Bildquelle

 

Wie kam es dazu?

Gedrängt auf die Abschaffung des Bankgeheimnisses hat kein geringerer als Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sowie zahlreiche seiner Kollegen in den Bundesländern. Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte nichts dagegen einzuwenden und auch von der Oppositionsbank von Seiten der Linken und Grünen kam kein Contra. Offensichtlich steht der Schutz von Bankkunden und folglich uns Bürgern nicht auf der Agenda der Politiker. Dies sollte uns allen zu denken geben. Auch von Seiten der Finanzwirtschaft kam kaum Gegenwind. Lediglich der Präsident des Genossenschaftsverbandes Bayern (GVB), Jürgen Gros, stellte fest, dass es zwar richtig sei, mit harten Bandagen gegen Steuerkriminalität zu kämpfen. Durch die neue Rechtslage würden jedoch alle Bankkunden unter Generalverdacht gestellt. Gros: „Das Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Bank leidet enorm, wenn ohne seine Kenntnis massenhaft Daten vom Fiskus abgefragt werden.“ Gros kritisiert richtigerweise das Abrücken vom bewährten Prinzip der verdachtsbezogenen Überwachung: „Die Steuerbehörden können künftig nach Gutdünken uneingeschränkt Kundendaten durchforsten“, so Gros. „Das ist ein weiterer Schritt hin zum gläsernen Bürger.“.

 

Das ursprüngliche Ziel des Gesetzespaketes, gegen wenige Bürger und Unternehmer, die Einkommen am Fiskus vorbei in Steueroasen verschieben, ist zu einer Maßnahme gegen alle Bürger verkommen. Noch gibt es keinerlei Erfahrungswerte in wieweit die Finanzämter ihren neu gewonnen Spielraum ausnützen. Theoretisch können Sie jetzt sämtliche Kontodaten von uns Bürgern erfassen, ohne dass wir davon jemals erfahren. Nun ist es den Finanzbehörden möglich, vollumfassende Kontoinformationen aller Kunden deutscher Banken abzurufen und zu verwenden. Bis dato galt, dass zunächst der Betroffene selbst gefragt wird. Lediglich wenn dieser Auskünfte verweigerte, durften sich die Behörden an die Bank wenden. Dies ist nun in Deutschland nicht mehr erforderlich. Ab sofort sind brave Steuerzahler Behördenzugriffen ebenso ausgesetzt wie Beschuldigte, gegen die ermittelt wird. Ob dies rechtens ist und dem elementaren Grundsatz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung entspricht wird, sich in Zukunft zeigen. Fakt ist: Mit dem neuen Gesetz wurde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung offensichtlich kassiert. Jetzt können Finanzbehörden die Bürger unseres Landes kraft Gesetz vollkommen legal ausspionieren. Doch damit nicht genug. Es soll weitergehen. Die EU will ein Bankenschutzgesetz installieren bei dem bis zu 20 Werktage die Konten der EU-Bürger eingefroren werden können um einen Banken Run zu verhindern um so die Liquidität der Banken zu sichern. Man darf davon ausgehen, dass dies kommen wird.

Man darf gespannt sein, was noch passiert.Im April 2017 ist unser viertes Buch „Sonst knallt´s!: Warum wir Wirtschaft und Politik radikal neu denken müssen“ erschienen. Das Buch schaffte es auf Anhieb auf die auf Platz 1 der manager magazin und Handelsblattbestsellerliste.

Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden. Schauen Sie gerne auch auf unserem Facebook-Kanal vorbei oder im Autorenprofil von Trading-Treff.

 

Ihr Matthias Weik und Marc Friedrich

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