Die BayWa AG hat vor einem US-Gericht einen wichtigen juristischen Erfolg erzielt. Spanien scheiterte mit dem Versuch, die Vollstreckung eines ICSID-Schiedsspruchs zugunsten des Konzerns zu blockieren.

Der Streit dreht sich um Investitionen im Bereich erneuerbare Energien, für die BayWa vor Jahren einen Schiedsspruch in Höhe von rund 22 Millionen Euro erstritten hatte. Nach Zinsen und Verfahrenskosten ist der aktuelle Vollstreckungswert inzwischen höher als der ursprüngliche Betrag – konkrete Zahlen zur Gesamtsumme liegen jedoch nicht vor.

Für den Konzern ist die Entscheidung des US-Gerichts ein positives Signal, auch wenn der Betrag im Vergleich zur Gesamtverschuldung des Unternehmens überschaubar bleibt. Anleger werten den Rechtssieg dennoch als Bestätigung, dass BayWa in internationalen Streitfällen durchsetzungsfähig ist – ein Aspekt, der angesichts der angespannten Konzernlage nicht zu unterschätzen ist.

Kein Zusammenhang zur insolventen Baumarktkette

Parallel dazu sorgt eine andere Nachricht für Verwirrung am Markt: Die BayWa Bau- & Gartenmärkte GmbH & Co. KG, besser bekannt unter dem Namen Hellweg, hat am Donnerstag beim Amtsgericht Essen ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Rechtsanwalt Stefan Denkhaus wurde als Sachwalter bestellt, um die Interessen der Gläubiger zu überwachen.

Wichtig für Anleger: Diese Baumarktkette gehört nicht zur börsennotierten BayWa AG. Der Konzern hatte sein Baumarktgeschäft bereits 2011/12 an die Eigentümerfamilie der Hellweg-Gruppe verkauft, der Betriebsübergang erfolgte im Januar 2012. Seither führt die Kette den Namen BayWa lediglich auf Lizenzbasis weiter. Insolvenz, Filialverkäufe und Schließungen sind damit keine Konzernmaßnahmen der BayWa AG – das Unternehmen selbst stellte dies ausdrücklich klar.

Im Rahmen des Investorenprozesses für 35 Standorte der insolventen Kette wurden nun Übernahmelösungen gefunden, unter anderem durch den Wettbewerber OBI, der im Bieterverfahren den Zuschlag für mindestens fünf Standorte erhielt und für weitere Märkte als bevorzugter Investor nominiert ist. Für 79 weitere Standorte ohne Investor wurden vorsorglich Kündigungen ausgesprochen – droht bei ausbleibender Lösung bis Ende November die Schließung.

Kursreaktion und Belastungen aus den USA

Der Aktienkurs der BayWa AG reagierte am Freitag mit einem Plus von 4,5 Prozent auf 9,68 Euro. Die Bewegung wird auf die gefundenen Übernahmelösungen für die Hellweg-Standorte zurückgeführt, die Marktunsicherheit über die Abwicklung des Segments mindern – obwohl die BayWa AG selbst rechtlich nicht betroffen ist. Auf Wochensicht steht damit ein Plus von 7,6 Prozent zu Buche, auf Jahressicht bleibt die Aktie jedoch mit 42 Prozent im Minus.

Zusätzlichen regulatorischen Gegenwind gibt es aus den USA: Die Fernmeldebehörde FCC hat neue Richtlinien zum Verbot ausländischer Wechselrichter veröffentlicht, die Anpassungen bei den Solarprojekten der US-Tochter BayWa r.e. erforderlich machen könnten. Details zu den konkreten Auswirkungen auf das Geschäft liegen bislang nicht vor.

Für Anleger bleibt die Gemengelage komplex: Während der juristische Erfolg in Spanien und die Beruhigung um die Baumarktkette kurzfristig für Erleichterung sorgen, bleiben regulatorische Risiken in den USA sowie die grundsätzliche Sanierungslage des Konzerns die entscheidenden Faktoren für die weitere Kursentwicklung.