Eine britische Anwaltskanzlei bringt BP wegen Vorgängen im irakischen Rumaila-Ölfeld in Bedrängnis. Hagens Berman EMEA hat dem Konzern und weiteren Beteiligten ein Schreiben zugestellt, das rechtliche Schritte ankündigt. Im Zentrum steht die routinemäßige Abfackelung von Erdgas nahe Basra – mit gesundheitlichen Folgen für die Anwohner, die die Kanzlei dokumentiert haben will.
Vorwürfe aus der Region um Basra
Rumaila zählt zu den größten Ölfeldern der Welt. BP produziert dort gemeinsam mit der Basra Energy Company seit Jahren mehr als eine Million Barrel Öl täglich. Die Kanzlei wirft dem Konzern vor, seit 2009 entgegen einer eigenen Zusage Gas nicht nur im Notfall, sondern dauerhaft abzufackeln – mit der Folge, dass Anwohner Benzol und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe einatmen müssen.
Von den bislang neun Mandanten der Kanzlei haben zwei ihre Ehemänner und eine Mandantin ihre Tochter durch Krebserkrankungen verloren, die nach Ansicht der Anwälte mit der Abfackelung in Verbindung stehen. Die Klage soll in England und Wales eingereicht werden, gestützt auf Fahrlässigkeit sowie privates und öffentliches Nuisance-Recht. Parallel bereitet die Kanzlei Optionen nach irakischem Recht vor.
BP selbst hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht öffentlich geäußert. Ein Formalverfahren ist noch nicht eingeleitet, das Schreiben markiert erst die Vorstufe möglicher Klagen.
Konzernzahlen im Hintergrund
Der Konzern kam 2025 auf ein weltweites Umsatzvolumen von rund 192,5 Milliarden Dollar. Rumaila liefert nach Angaben der Weltbank einen relevanten Anteil der globalen Fackelgas-Emissionen einzelner Ölfelder – ein Fakt, der die öffentliche Aufmerksamkeit für den Fall zusätzlich erhöhen dürfte.
Parallel zur juristischen Front bleibt das operative Geschäft von BP im Fokus der Anlegerdiskussion. Rekordpreise für Diesel und Benzin an deutschen Zapfsäulen haben zuletzt die Frage aufgeworfen, ob Ölkonzerne wie BP von der Preisentwicklung an der Tankstelle tatsächlich profitieren – ein Zusammenhang, der angesichts komplexer Raffinerie- und Handelsmargen keineswegs automatisch gilt.
Wie sich die angedrohte Klage auf die Reputation und mögliche Rückstellungen des Konzerns auswirkt, dürfte sich erst zeigen, wenn ein förmliches Verfahren tatsächlich eingeleitet wird. Bis dahin bleibt der Vorgang eine Belastung im Hintergrund, ohne dass sich daraus bereits konkrete finanzielle Risiken quantifizieren lassen.
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