Seit Jahren steht die EZB mit dem Fuß auf dem Gas. Die Bilanz der Europäischen Zentralbank wächst unaufhörlich und hat längst utopische Dimensionen erreicht. Auch aus diesem Grund regt sich ebenfalls seit Jahren Widerstand gegen die Kaufprogramme. Kritiker sehen in den sogenannten QE-Maßnahmen die Möglichkeit finanziell schwachen Staaten die Refinanzierung zu erleichtern. Der EuGH sah diesen Umstand im letzten Urteil allerdings anders. Nun wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet.
Das Urteil des EuGH ist für das Bundesverfassungsgericht nicht einfach zu übergehen. Grundsätzlich sind die deutschen Richter gebunden und können nur indirekt einwirken. So wäre es denkbar, dass die Richter für eine Beteiligung der Bundesbank an den umstrittenen QE-Maßnahmen gewisse Regeln erlässt.
Mögliche Auswirkungen
Je nachdem wie stark diese Regeln den aktuellen Käufen von deutschen Staatsanleihen entgegenstehen sollten, wären Auswirkungen denkbar. So könnte ein Teil des Volumens der monatlich in die Märkte fließt durch weitere Vorgaben durchaus reduziert werden. Im Falle einer solchen Entscheidung wären sogar sichtbare Folgen im deutschen Renten-Future, dem FGBL (Bund-Future), denkbar. Allerdings ist eine drastische Abweichung von der Sichtweise des EuGH eher unwahrscheinlich.
Lesen Sie hier, ob die EZB jemals ohne Anleihekäufe auskommen kann.
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