Ein jahrelanger Rechtsstreit ist Geschichte. Der Europäische Gerichtshof hat die Beschwerden kommunaler Stromerzeuger gegen die EU-Genehmigung des Asset-Tauschs zwischen E.ON und RWE endgültig abgewiesen — und die Analysten reagieren prompt.
Goldman Sachs hebt Kursziel deutlich an
Goldman-Sachs-Analyst Alberto Gandolfi erhöhte das Kursziel für E.ON von 20,50 auf 23,00 Euro und bestätigte die Kaufempfehlung. Als Begründung nennt er angepasste Prognosen zur Stromnachfrage vor dem Hintergrund aktueller Verwerfungen am Energiemarkt. Jefferies zog nach und hob sein Ziel von 16,70 auf 17,40 Euro an, behielt jedoch die neutrale Einstufung „Hold“ bei.
Die EuGH-Entscheidung ist für beide Häuser der entscheidende Auslöser. Solange der Rechtsstreit offen war, schwebte das Risiko einer Rückabwicklung der Netzübernahmen über dem Konzern. Nun lassen sich die künftigen Cashflows aus dem regulierten Netzgeschäft präziser kalkulieren.
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Dividende und Hauptversammlung im April
Am 23. April 2026 findet die virtuelle Hauptversammlung statt. Für das abgelaufene Geschäftsjahr plant E.ON eine Dividende von 0,57 Euro je Aktie. Der Ex-Dividende-Tag ist der 24. April, die Auszahlung erfolgt am 28. April.
Mittelfristig richtet sich der Blick auf die Regulierungsperiode 5 für das deutsche Stromnetz, die ab 2029 gilt. Die finalen Parameter werden erst 2028 erwartet — bis dahin bleibt die Eigenkapitalverzinsung im regulierten Geschäft der zentrale Ergebnistreiber. Mit dem nun bereinigten rechtlichen Fundament steht E.ON zumindest besser da, um von den anstehenden Netzinvestitionen zu profitieren.
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