Der irische Billigflieger Ryanair hat vor dem Europäischen Gerichtshof eine juristische Niederlage erlitten. Die Richter in Luxemburg wiesen die Klage gegen die Genehmigung deutscher Staatshilfen für den Ferienflieger Condor vollständig ab. Im parallel verhandelten Streit um niederländische Beihilfen für die Fluggesellschaft KLM muss die Vorinstanz erneut verhandeln.
Im Fall von Condor ging es um staatliche Mittel in Höhe von 321 Millionen Euro. Das Geld sollte dem Unternehmen nach der Insolvenz des früheren Mutterkonzerns Thomas Cook bei der Umstrukturierung helfen. Die Beihilfe ist nach Angaben der Fluggesellschaft inzwischen vollständig zurückgezahlt worden.
Das Gericht der Europäischen Union hatte Ryanair 2024 in erster Instanz noch recht gegeben. Die Richter hegten damals Zweifel, ob die EU-Kommission ausreichend geprüft hatte, wie Deutschland von einem späteren Wertzuwachs bei Condor profitieren würde. Der Europäische Gerichtshof hob diese Entscheidung nun auf. Die Kommission durfte nach Ansicht der obersten Richter davon ausgehen, dass eine solche Prüfung in diesem Fall nicht erforderlich war.
Deutlich komplexer gestaltet sich die Lage bei der niederländischen Fluggesellschaft KLM. Hier standen staatliche Unterstützungen aus dem Jahr 2020 über 3,4 Milliarden Euro zur Debatte. Auch diesen Beschluss hatte die Vorinstanz im Jahr 2024 gekippt.
Nach Ansicht der ersten Instanz hätte die Kommission prüfen müssen, ob die Konzernmutter Air France-KLM sowie Air France von den Geldern profitierten. Der Europäische Gerichtshof wies die Klage von Ryanair in diesem Punkt teilweise ab: Die Vorinstanz hätte ihre eigene Beurteilung nicht an die Stelle der Kommission setzen dürfen. Für die verbleibenden, bislang ungeprüften Klagepunkte verwiesen die Richter das Verfahren zurück an die Vorinstanz.
An den Finanzmärkten sorgte der Ausgang für wenig Unruhe. In Dublin legte das Papier von Ryanair zeitweise um 1,38 Prozent auf 25,68 Euro zu. Die Aktie von Air France-KLM verbuchte zeitgleich ein Plus von 1,47 Prozent auf 25,57 Euro.
Für KLM und den Mutterkonzern Air France-KLM bedeutet die Rückverweisung an die Vorinstanz, dass die juristische Prüfung der milliardenschweren Rettungsgelder in eine weitere Runde geht. Condor hingegen hat das Thema staatliche Restrukturierungshilfen mit dem Urteilsspruch rechtlich wie finanziell abgeschlossen.
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