Ausgangslage

European Lithium steckt mitten in der entscheidenden Phase seiner geplanten Fusion mit dem Nasdaq-notierten Unternehmen Critical Metals Corp. Die Parteien haben Anfang Juli eine geänderte Scheme Implementation Deed unterzeichnet, mit der sich die Struktur der Übernahme noch einmal verändert hat: Kleinanleger mit bis zu 50.000 Aktien oder Optionen sollen künftig über eine eigene Verkaufsfazilität abgefunden werden, während größere Aktionäre Critical-Metals-Stammaktien direkt erhalten sollen – die bislang vorgesehene CDI-Struktur entfällt damit. Der Zeitplan sieht vor, dass das Scheme Booklet mit dem Bericht eines unabhängigen Gutachters Ende Juli oder Anfang August verteilt wird, die Aktionärsversammlungen sollen Ende August folgen. Der Vollzug der Transaktion wird für September angepeilt.

Warum das jetzt zählt: Mit dem Versand des Scheme Booklets rückt der Moment näher, in dem Aktionäre konkret über die Fusion abstimmen. Bis dahin bleibt eine zentrale finanzielle Bedingung im Raum stehen, die über Erfolg oder Scheitern des gesamten Konstrukts entscheiden könnte.

Die entscheidende Frage

Im Mittelpunkt steht eine Zahl aus der bindenden Vereinbarung vom 18. Mai: European Lithium muss zum Vollzug der Transaktion mindestens 330 Millionen australische Dollar an Nettobarmitteln und liquiden Mitteln nachweisen. Zum Ende Juni meldete das Unternehmen eine Kassenposition von 296,3 Millionen australischen Dollar. Zwischen der gemeldeten Kassenlage und der vertraglich verankerten Mindestschwelle klafft damit eine Lücke von mehreren zig Millionen australischen Dollar.

Ob es sich bei den beiden Kennzahlen um exakt vergleichbare Größen handelt oder ob zusätzliche liquide Vermögenswerte die Differenz schließen, lässt sich von außen nicht abschließend beurteilen. Klar ist aber: Diese Schwelle ist die zentrale Stellschraube für die kommenden Wochen. Verfehlt European Lithium sie zum maßgeblichen Stichtag, steht die gesamte Transaktionsstruktur infrage – inklusive Gerichtsverfahren, Aktionärsversammlungen und Zeitplan.

Bullisches Szenario

Für Optimisten spricht, dass die Parteien den Deal trotz der veränderten Marktbedingungen aktiv nachjustiert und nicht aufgegeben haben. Die Anpassung der Implementierungsmechanik mit der neuen Verkaufsfazilität für Kleinanleger deutet darauf hin, dass beide Seiten an einer praktikablen Lösung arbeiten, um die Abstimmung reibungslos über die Bühne zu bringen. Gelingt der Nachweis der geforderten Liquidität bis zum Vollzug, würden bestehende European-Lithium-Aktionäre nach Abschluss der Transaktion rund 41 Prozent der ausstehenden Stammaktien des kombinierten Unternehmens halten – ein Anteil, der ihnen weiterhin substanzielle Teilhabe am gemeinsamen Projektportfolio sichern würde. Hinzu kommt die operative Substanz: An den österreichischen Projekten Bretstein-Lachtal, Klementkogel und Wildbachgraben wurden mehrere spodumenhaltige Pegmatitkörper mit Lithiumoxid-Gehalten von bis zu 3,98 Prozent identifiziert – ein Wert, der im internationalen Vergleich als bemerkenswert hoch gilt und dem fusionierten Unternehmen im Erfolgsfall eine attraktive Ressourcenbasis verschaffen würde.

Bärisches Szenario

Das Risiko liegt genau in der besagten Kapitallücke. Sollte European Lithium die vertraglich fixierte Mindestschwelle von 330 Millionen australischen Dollar nicht erreichen und keine anderweitige Einigung mit Critical Metals Corp erzielen, wäre der Vollzug der Fusion gefährdet. Die Vereinbarung nennt zudem weitere Bedingungen – gerichtliche und regulatorische Genehmigungen sowie das Ausbleiben wesentlicher nachteiliger Veränderungen –, die allesamt erfüllt sein müssen. Jede dieser Hürden kann den für September angepeilten Zeitplan verzögern oder kippen. Verstärkt wird die Unsicherheit durch die Kursentwicklung: Nach dem gestrigen Handelstag stand die Aktie mit einem Minus von 3,20 Prozent bei 0,1756 Euro und damit rund 42,52 Prozent unter ihrem 52-Wochen-Hoch von 0,3055 Euro. Der Markt preist die Unsicherheit über den Fortgang der Transaktion damit sichtbar ein.

Ausblick

Solange European Lithium glaubhaft machen kann, dass die Kapitallücke zur geforderten Mindestschwelle schließbar ist oder ohnehin auf einer abweichenden Berechnungsgrundlage beruht, bleibt der ursprüngliche Zeitplan mit Aktionärsversammlungen im August und Vollzug im September realistisch. Kippt diese Einschätzung – etwa weil sich im Scheme Booklet oder im Bericht des unabhängigen Gutachters Zweifel an der Erfüllbarkeit der Bedingung zeigen –, dürfte der Markt dies unmittelbar mit weiterem Abwärtsdruck quittieren. Der nächste konkrete Prüfstein ist die Veröffentlichung des Scheme Booklets samt Gutachterbericht, die für den Zeitraum Ende Juli bis Anfang August angekündigt ist. Erst darin dürfte sich zeigen, wie das Unternehmen selbst die Frage der Kapitalschwelle beantwortet – und ob die für Ende August terminierten Aktionärsversammlungen tatsächlich wie geplant stattfinden können.