Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat ihr umstrittenes Wahlrecht durch das Parlament gebracht und damit den Fortbestand ihrer Regierung gesichert. Die Abgeordnetenkammer in Rom votierte mit 227 zu 164 Stimmen für das Gesetzespaket, nachdem der Senat die Vorlage bereits Mitte September gebilligt hatte. Meloni hatte das Vorhaben zur Vertrauensfrage für ihr gesamtes Bündnis erklärt, nachdem ein erster Anlauf im Juli noch an Abweichlern aus den eigenen Reihen gescheitert war.
Mit dem neuen Gesetz zielt die Regierung vor allem auf verlässlichere Mehrheitsverhältnisse in Rom ab. Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs zählte Italien 70 Regierungen. Meloni selbst führt ihr rechtes Dreierbündnis inzwischen seit fast vier Jahren an.
Der Hebel liegt beim Mehrheitsbonus
Das Reformwerk, von der Regierung offiziell „Stabilicum“ getauft, verändert die Sitzverteilung im Parlament grundlegend. Erreicht ein Bündnis bei einer Wahl mindestens 42 Prozent der Stimmen, erhält es automatisch einen substanziellen Aufschlag. In der Abgeordnetenkammer kommen 70 Sitze hinzu, im Senat sind es 35 Mandate. Ein knapper Vorsprung an den Urnen verwandelt sich dadurch in eine solide Arbeitsmehrheit.
Die Opposition spricht dagegen von einem Zuschnitt auf den reinen Machterhalt der Ministerpräsidentin. Kritiker verweisen darauf, dass die Reform das Stimmenverhältnis übermäßig verzerre. Einzelne Abgeordnete traten aus Protest gegen das Vorhaben sogar in einen Hungerstreik.
Ob das Gesetz tatsächlich die erhoffte Stabilität bringt, hängt an engen Rechenbeispielen. Verfehlt das stärkste Lager die Schwelle von 42 Prozent, greift weiterhin das reine Verhältniswahlrecht. In diesem Fall droht dem Parlament eine erneute Zersplitterung, da die kleineren Partner innerhalb von Melonis Koalition zuletzt an Zuspruch verloren haben.
Druck von rechts und juristische Hürden
Zusätzlicher Druck entsteht am rechten Rand. Dort bindet eine neu formierte Partei unter Roberto Vannacci Wählerstimmen, die bei jüngsten Regionalwahlen bereits zweistellige Ergebnisse erzielte. Sollten diese Stimmen dem Regierungslager bei künftigen Urnengängen fehlen, könnte der angestrebte Bonus außer Reichweite geraten.
Zudem droht juristischer Widerstand. Das italienische Verfassungsgericht kassierte in der Vergangenheit bereits Wahlgesetze, die den Sieger über Gebühr begünstigten. Zwar endet die reguläre Legislaturperiode erst im Herbst 2027, doch in Rom wird bereits über vorgezogene Neuwahlen im kommenden Frühjahr parallel zu den Kommunalwahlen beraten. Bis dahin muss das Gesetz auch der verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten.


