Die Klarna-Aktie steht massiv unter Druck. Nur zwei Monate nach dem Börsengang im September 2025 zum Preis von 40 US-Dollar ist der Kurs auf bis zu 31,31 Dollar abgestürzt. Jetzt haben Investoren die Möglichkeit, sich einer Sammelklage anzuschließen – die Frist läuft bis zum 20. Februar 2026.

Irreführende IPO-Unterlagen?

Zwei renommierte Anwaltskanzleien, Robbins Geller Rudman & Dowd LLP und Faruqi & Faruqi LLP, haben Untersuchungen eingeleitet. Der Vorwurf wiegt schwer: Die IPO-Unterlagen sollen das Risiko stark steigender Kreditausfälle verschleiert haben. Die Klage richtet sich gegen das Unternehmen, Teile der Führungsriege sowie die IPO-Konsortialbanken wegen Verstößen gegen den Securities Act von 1933.

Die Anwälte argumentieren, dass Klarna die Risiken des Buy-Now-Pay-Later-Geschäfts massiv unterschätzt oder bewusst verschwiegen habe. Dabei hätten die Verantwortlichen aufgrund des Risikoprofils vieler Kreditnehmer wissen müssen, dass die Rückstellungen deutlich steigen würden.

Ernüchternde Quartalszahlen als Auslöser

Am 18. November 2025 platzte die Bombe. Bloomberg berichtete über Klarnas Quartalsergebnisse: Trotz Rekordumsätzen wies das Fintech einen Nettoverlust von 95 Millionen Dollar aus. Der Grund? Drastisch erhöhte Rückstellungen für notleidende Kredite.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Die Risikovorsorge kletterte von 0,44 Prozent des Bruttowarenvolumens im Vorjahr auf 0,72 Prozent. Mit 235 Millionen Dollar lagen die Kreditausfallrückstellungen deutlich über den Analystenschätzungen von 215,8 Millionen Dollar.

Kursabsturz und Anleger-Reaktion

Die Reaktion des Marktes war eindeutig. Am Tag der Veröffentlichung brach die Aktie um 9,3 Prozent ein. Längere Kreditlaufzeiten erweisen sich als Belastung für das Geschäftsmodell – genau das Szenario, vor dem die IPO-Unterlagen offenbar nicht angemessen gewarnt hatten.

Für Investoren, die beim Börsengang zugeschlagen haben, bedeutet das erhebliche Verluste. Der Titel notiert mittlerweile rund 22 Prozent unter dem Ausgabepreis. Die Sammelklage Nayak v. Klarna Group plc (Nr. 25-cv-07033) vor dem Bundesgericht im Eastern District of New York könnte nun zum Hoffnungsträger für geschädigte Anleger werden.

Wer zum IPO-Preis eingestiegen ist, sitzt damit auf einem deutlichen Minus. Die Frage ist nun: Wird die Klage Erfolg haben?