Wenige Tage vor Ablauf der finalen Annahmefrist ignoriert der Markt das offizielle Übernahmeangebot von Worthington Steel für Klöckner & Co nahezu vollständig. Statt dem US-Konzern die Papiere für 11 Euro anzudienen, positionieren sich Anleger bereits für den nächsten Akt der Milliardenübernahme. Im Zentrum steht dabei die Spekulation auf eine deutlich lukrativere Abfindung.
Mit dem Rückenwind von Großaktionär Friedhelm Loh, der seinen Anteil von 41,5 Prozent einbrachte, hat Worthington die Mindestannahmeschwelle von 57,5 Prozent erfolgreich überschritten. Dennoch spiegelt der jüngste Schlusskurs von 12,30 Euro ein klares Bild wider. Die Börse bewertet den Düsseldorfer Stahlhändler spürbar höher als das Barangebot. Ein Kursplus von 91,89 Prozent auf Zwölf-Monats-Sicht unterstreicht diese Dynamik eindrucksvoll.
Fokus auf den Beherrschungsvertrag
Die signifikante Kursdifferenz basiert auf der Ankündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags (BGAV). Dieser Schritt erlaubt es den Amerikanern künftig, direkte Weisungen an den Klöckner-Vorstand zu erteilen. Für die verbliebenen Minderheitsaktionäre ist hierbei ein rechtliches Detail von zentraler Bedeutung: Das deutsche Gesetz schreibt für einen solchen Vertrag eine neue Unternehmensbewertung vor. Marktbeobachter werten den aktuellen Kursaufschlag als klare Wette darauf, dass diese Neubewertung den ursprünglichen Angebotspreis übertreffen wird.
Die Uhr tickt
Bis zum 14. April um Mitternacht läuft die weitere Annahmefrist noch. Parallel dazu sorgte eine Stimmrechtsmitteilung für Aufmerksamkeit auf dem Parkett. Ein Investor reduzierte seine Position durch die Rückgabe von Aktiensicherheiten massiv von 3,30 auf nur noch 0,22 Prozent. Abhängig von der finalen Annahmequote prüft Worthington zudem einen vollständigen Rückzug von der Frankfurter Börse. Erreicht der US-Konzern die Schwelle von 90 Prozent der Anteile, ist ein Squeeze-out der verbliebenen Anteilseigner geplant.
Mit dem Ablauf der Frist am kommenden Dienstag verlagert sich der Fokus endgültig auf die anstehende Hauptversammlung. Dort muss der Beherrschungsvertrag formell abgesegnet werden. Die genauen Konditionen dieser rechtlichen Neuausrichtung definieren dann die finalen Ausgleichszahlungen für jene Anleger, die ihre Papiere über das aktuelle Angebot hinaus im Depot halten.
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