Ex-Daimler-Chef Dieter Zetsche stand heute vor dem Oberlandesgericht Stuttgart als Zeuge Rede und Antwort – und wies die zentrale Behauptung der Klägerseite kategorisch zurück. Die Frage: Hat der damalige Vorstand strategisch entschieden, EU-Abgasnormen zu umgehen und unzulässige Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeuge einzubauen? Zetsches Antwort war eindeutig: „Schlicht falsch.“
Die Dieselaffäre, die 2015 zunächst bei Volkswagen ans Licht kam, verfolgt Mercedes-Benz bis heute. Zahlreiche Anleger werfen dem Stuttgarter Autobauer vor, sie nicht rechtzeitig über die Abgasthematik informiert zu haben. Ihre Forderung: Schadenersatz für entstandene Verluste – inzwischen in Höhe von 1,25 Milliarden Euro.
Keine Vorstandsentscheidung zum Betrug?
Zetsche erklärte vor Gericht, der Vorstand habe sich damals mit strategischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen beschäftigt. Doch die Einhaltung von Zulassungsvorschriften? Die sei seiner Erinnerung nach nie auf der Tagesordnung von Vorstandssitzungen gestanden. Mercedes bestreitet sowohl eine solche strategische Entscheidung als auch den Einsatz illegaler Abschalteinrichtungen.
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Die Beweisaufnahme konzentrierte sich auf den Zeitraum zwischen 2012 und 2018. Genau in dieser Phase fiel der Aktienkurs der damaligen Daimler AG von über 90 Euro auf unter 60 Euro – ein herber Verlust für Investoren, die nun Kompensation fordern.
Schwere Vorwürfe, keine Beweise?
Die klagenden Anleger, vertreten durch die Kanzlei Tilp, werfen Mercedes vor, kapitalmarktrechtliche Pflichten verletzt zu haben. Der Vorwurf: Das Unternehmen habe die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen sowie damit verbundene Risiken und Kosten verschwiegen und Investoren getäuscht.
Das Unternehmen kontert entschieden. Eine Sprecherin betonte: „Wir sind ordnungsgemäß unseren Publizitätspflichten nachgekommen. Die Ansprüche sind unbegründet.“ Tatsächlich gab es nie Ermittlungen gegen den Vorstand. Eine unabhängige Untersuchung im Auftrag des Aufsichtsrats ergab keine Ansprüche gegen Vorstandsmitglieder.
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Was blieb hängen?
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängte 2019 eine Geldbuße von 870 Millionen Euro gegen Mercedes-Benz – allerdings nicht wegen illegaler Abschalteinrichtungen, sondern wegen fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht. Verfahren gab es nur gegen zwei Sachbearbeiter und zwei Teamleiter. Die US-Justiz stellte ihre Ermittlungen 2024 ein.
Dem Musterverfahren vor dem OLG Stuttgart haben sich neben privaten Anlegern rund 200 institutionelle Investoren angeschlossen. Die Beweisaufnahme ist auf drei Tage angesetzt und soll neben Zetsche auch weitere ehemalige Vorstände und Mitarbeiter befragen.
Die Mercedes-Benz-Aktie zeigte sich von der Vernehmung unbeeindruckt und notierte im XETRA-Handel 0,39 Prozent höher bei 58,65 Euro. Anleger warten ab, ob Zetsches klare Zurückweisung der Vorwürfe vor Gericht Bestand hat – oder ob die Kläger doch noch überzeugende Beweise vorlegen können.
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