Meta Aktie: Gericht stoppt Datensauger

Ein Berliner Gericht untersagt Meta die Nutzung der Freunde-Finder-Funktion in der bisherigen Form. Zudem belasten interne Dokumente den Konzern im Umgang mit Kinderschutz und Datenschutz.

Meta Aktie
Kurz & knapp:
  • Gericht verbietet Kontaktdatenerfassung von Nicht-Nutzern
  • Interne Warnungen vor Verschlüsselungsfolgen aufgedeckt
  • Alarmierende Zahlen zu Instagram-Nutzern veröffentlicht
  • Wachsender regulatorischer Druck in USA und Deutschland

Meta bekommt Gegenwind aus Deutschland: Ein Berliner Gericht hat dem Tech-Konzern die Nutzung seiner Freunde-Finder-Funktion in der bisherigen Form untersagt. Die Richter am Landgericht Berlin II gaben der Verbraucherzentrale Recht: Meta darf keine Kontaktdaten von Nicht-Nutzern mehr auf seine Server hochladen und verarbeiten. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Das Urteil betrifft die Funktionsweise der Freunde-Finder-Funktion, wie sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung 2018 existierte. Konkret geht es darum, dass Facebook-Nutzer ihre Kontakte aus dem Smartphone-Adressbuch hochladen konnten – inklusive der Daten von Menschen, die selbst kein Facebook-Konto haben. Diese Praxis ist nach Ansicht der deutschen Richter rechtswidrig.

Verbraucherschützer feiern Sieg

„Soziale Medien dürfen nicht einfach den Datensauger anstellen“, kommentiert Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, die Entscheidung. Das Gericht stellte klar: Wenn Facebook-Mitglieder die Freunde-Finder-Funktion aktivieren, dürfen die Kontaktdaten Dritter nicht auf Meta-Server übertragen werden.

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Zusätzlich entschieden die Richter, dass Meta keine Nutzungsprofile für Werbezwecke aus verschiedenen Datenquellen zusammenstellen darf – jedenfalls nicht ohne explizite Einwilligung der Nutzer durch eine eindeutige, bestätigende Handlung.

Interne Dokumente belasten Meta

Parallel sorgen in den USA veröffentlichte Gerichtsdokumente für Aufsehen. Sie zeigen, wie Meta-Führungskräfte 2019 intern vor den Folgen der geplanten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Messenger warnten. Monika Bickert, Leiterin der Content-Policy-Abteilung, schrieb damals in einem internen Chat: „Wir sind dabei, als Unternehmen etwas Schlechtes zu tun. Das ist so unverantwortlich.“

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Die Dokumente stammen aus einem Verfahren in New Mexico, wo dem Konzern vorgeworfen wird, Minderjährige unzureichend vor sexueller Ausbeutung zu schützen. Eine interne Analyse ergab, dass die Zahl der gemeldeten Fälle von Kindesmissbrauch durch die Verschlüsselung um 65 Prozent gefallen wäre – von 18,4 Millionen auf 6,4 Millionen Meldungen pro Jahr.

Instagram-Zahlen alarmierend

Weitere brisante Details: Eine Meta-Umfrage ergab, dass 19 Prozent der Instagram-Nutzer zwischen 13 und 15 Jahren ungewollt auf Nacktbilder oder sexuelle Inhalte stießen. Instagram-Chef Adam Mosseri räumte in einer Aussage ein, dass die meisten expliziten Inhalte über Direktnachrichten zwischen Nutzern verschickt werden – ein Bereich, den Meta aus Datenschutzgründen nur begrenzt kontrolliert.

Die Entwicklungen dürften Meta weiter unter Druck setzen. In den USA laufen bereits Tausende Klagen gegen den Konzern, die ihm vorwerfen, süchtig machende Produkte zu entwickeln und eine Gesundheitskrise unter Minderjährigen zu befeuern. Über 40 US-Generalstaatsanwälte haben sich zusammengeschlossen, um gegen Meta vorzugehen. Auch in Deutschland wächst der politische Druck: Grüne und CDU fordern ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 14 Jahren.

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