Aufatmen in Vevey: Ein französisches Gericht hat den Eilantrag von Verbraucherschützern abgeschmettert, Perrier den Status als natürliches Mineralwasser zu entziehen. Das Gericht in Nanterre wies sämtliche Forderungen der Konsumentenschutzorganisation UFC-Que Choisir zurück. Die Begründung: Ein unmittelbares Gesundheitsrisiko für Verbraucher konnte nicht nachgewiesen werden.
Bitter für die Kläger: Sie müssen nun auch noch 5.000 Euro Gerichtskosten an Nestlé Waters und zwei Tochtergesellschaften zahlen. Darunter die Gesellschaft, die das Perrier-Werk in Vergèze im Département Gard betreibt.
Was steckt hinter dem Streit?
Die Wurzeln des Konflikts reichen bis Anfang 2024 zurück. Damals wurde bekannt, dass Nestlé Waters verbotene Filter- und UV-Verfahren zur Wasseraufbereitung eingesetzt hatte. Ein klarer Verstoß gegen EU-Vorschriften für natürliches Mineralwasser. Der Konzern zahlte zwei Millionen Euro Strafe, um ein längeres Verfahren zu vermeiden.
UFC-Que Choisir hatte argumentiert, dass das behandelte Wasser nicht mehr als „natürliches Mineralwasser“ verkauft werden dürfe. Nestlé konterte stets, man habe unter behördlicher Aufsicht gearbeitet und die Sicherheit sei nie gefährdet gewesen.
Eine Senatsuntersuchung deckte später auf, dass auch Regierungsstellen in die Vertuschung der Praktiken verwickelt gewesen sein sollen. Die Konsumentenschützer haben deshalb zusätzlich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nanterre eingereicht – diese wird derzeit noch geprüft.
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Doch Vorsicht: Das Urteil vom Dienstag ist lediglich eine Eilentscheidung. Es ging ausschließlich um die Frage, ob Perrier vorübergehend aus den Regalen verschwinden muss. Die grundsätzliche rechtliche Klärung, ob die Aufbereitungsverfahren zulässig waren, steht weiterhin aus.
Für Nestlé steht viel auf dem Spiel. Die Quelle in Vergèze zwischen Montpellier und Nîmes wird seit über 120 Jahren angezapft. Rund 1.000 Mitarbeiter arbeiten dort. Frankreich ist einer der bedeutendsten Märkte für Mineralwasser in Europa.
Die Nestlé-Aktie reagierte an der Schweizer Börse SIX positiv auf die Nachricht und legte zeitweise um 0,61 Prozent auf 79,74 Franken zu. Anleger scheinen die juristische Schlappe der Verbraucherschützer als Teilerfolg zu werten – wohl wissend, dass die endgültige Entscheidung noch aussteht.
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