Die Krise bei der Planethic Group AG verschärft sich weiter. Am Montag gab das Unternehmen den sofortigen Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitglied Anja Brachmüller bekannt. Diese personelle Zäsur erfolgt unmittelbar nach der förmlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft. Anleger müssen sich in diesem Umfeld auf weitreichende Konsequenzen bis hin zum Totalverlust einstellen.
Fristlose Entlassung im Führungsgremium
Laut einer Pflichtmitteilung des Unternehmens hat der Aufsichtsrat den Vorstandsanstellungsvertrag von Brachmüller, der seit Dezember 2019 bestand, außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund gekündigt. Hilfsweise wurde zudem eine ordentliche Kündigung unter Inanspruchnahme von Sonderregelungen der Insolvenzordnung ausgesprochen.
Zu den spezifischen Beweggründen für diesen Schritt machte die Gesellschaft keine weiteren Angaben. Man verwies dabei auf die Wahrung von Persönlichkeitsrechten sowie auf potenzielle gerichtliche Auseinandersetzungen, die aus der Maßnahme resultieren könnten.
Durch das Ausscheiden von Brachmüller reduziert sich das Leitungsgremium auf eine einzige Person. Sascha Voigt fungiert nun als Vorstandsvorsitzender und alleiniges Mitglied des Vorstands.
Eine Nachbesetzung der vakanten Position ist nach Angaben des Unternehmens derzeit nicht vorgesehen. Diese Konsolidierung der Führungsebene fällt in eine Phase, in der die operative Handlungsfähigkeit durch das laufende Insolvenzverfahren bereits stark beansprucht wird.
Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
Das Amtsgericht Potsdam hat mit Beschluss vom Dienstag vergangener Woche das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planethic Group AG offiziell eröffnet. Die Gesellschaft erlangte nach eigenen Angaben am Donnerstag vergangener Woche Kenntnis von dieser Entscheidung.
Das Gericht ordnete dabei die Eigenverwaltung an, was dem verbliebenen Vorstand ermöglicht, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters weiterhin selbst zu verwalten und über sie zu verfügen.
Als Sachwalter wurde Prof. Dr. Torsten Martini von der Kanzlei GÖRG Insolvenzverwaltung bestellt. Der Geschäftsbetrieb der Gruppe soll trotz der rechtlichen Situation fortgeführt werden.
Bereits am 25. Juni hatte das Unternehmen den Antrag auf Insolvenz gestellt. Die Eröffnung des Verfahrens markiert nun den Übergang in eine neue Phase der Sanierungsbemühungen, in der die Aufsicht durch den gerichtlich bestellten Experten eine zentrale Rolle spielt.
Massive Kursverluste und Risiken für Gläubiger
Für die Gläubiger der Gesellschaft, insbesondere für die Inhaber der mit 7,5 Prozent verzinsten Anleihe 2020/2030, hat die Verfahrenseröffnung direkte Auswirkungen.
Medienberichten zufolge gelten die Forderungen aus dieser Anleihe einschließlich der aufgelaufenen Zinsen und Tilgungsbeträge nun als Insolvenzforderungen. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ansprüche von Aktionären gegenüber diesen Forderungen nachrangig sind. Das Unternehmen betonte in diesem Zusammenhang die reale Möglichkeit eines vollständigen Verlusts des investierten Kapitals.
An der Börse hat die Aktie bereits massiv an Boden verloren. Das Papier schloss gestern bei einem Kurs von 1,18 €. Damit verzeichnet der Titel seit Jahresanfang einen Wertverlust von 82 %. Die gesamte Marktkapitalisierung des Unternehmens ist infolge der anhaltenden Negativmeldungen auf rund 2,87 Millionen € geschrumpft. Angesichts der personellen Turbulenzen und der rechtlichen Unsicherheiten bleibt die Lage für Investoren hochgradig riskant.
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