Auf den ersten Blick scheint dies zwar nicht problematisch zu sein, da die Daten des Statistischen Bundesamtes für 2013 einen Durchschnittsvermögenswert von 136.900 Euro pro Bundesbürger ausgeben. Natürlich ist dies nicht sehr aussagekräftig, da das Vermögen ungleich verteilt ist, aber vor allem ist es im Normalfall in Geldanlagen investiert. Wenn der plötzliche Geldbedarf sehr dringend ist, stellt sich also die Frage, welche Geldanlagen sich schnell auflösen lassen, um an die nötige Liquidität zu gelangen. In diesem Ratgeber sollen einige Anlageformen beispielhaft in Bezug auf die Handelbarkeit erklärt werden.

 

Aktien – gute Handelbarkeit mit Verlustrisiko

Bei plötzlich auftretendem Geldbedarf das eigene Aktiendepot zu verkleinern oder aufzulösen, ist nicht immer eine gute Idee. Grundsätzlich können Aktien zwar fast jederzeit gehandelt werden. Die Rendite von Aktien steht und fällt allerdings mit dem Verkaufszeitpunkt. Liegt der Kurs einer Aktie gerade sehr niedrig, kann ein Verkauf hohe Verluste mit sich bringen.

Ein kleines Beispiel soll dies verdeutlichen:

Sie kaufen 100 Aktien zum Kurs von 30 Euro, weil Sie erwarten, dass sich das Unternehmen in der nächsten Zeit prächtig entwickelt. Dies ist auch zunächst der Fall und der Kurs steigt auf bis zu 42 Euro. Wenn Sie die Aktie als langfristiges Investment verstehen und auch weiterhin dem Unternehmen vertrauen, belassen Sie es in ihrem Portfolio. Zum Zeitpunkt Ihres Geldbedarfs muss die gesamte Branche eine Durststrecke durchmachen, deren Ende aber abzusehen ist. Der Kurs ist gegenwärtig auf 26 Euro gefallen.

Kaufkurs Aktie:               30 Euro

Kaufpreis:                      3.000 Euro

Verkaufskurs Aktie:          26 Euro

Verkaufspreis:                2.600 Euro

Ohne Berücksichtigung von Gebühren hätten Sie also einen Verlust von 400 Euro eingefahren, um Ihren Liquiditätsbedarf zu decken. Von dem Kursgewinn nach der Branchendurststrecke können Sie danach nicht mehr profitieren.

 

Zinseinlagen wie Festgeld– so gut wie keine vorzeitige Handelbarkeit

Wer über ein Festgeldkonto oder einen Sparbrief verfügt, steht vor dem Problem, dass sich solche Geldanlagen erst gar nicht vor Ende der Laufzeit auflösen lassen. Zwar ist ein Festgeldkonto rein rechtlich wie ein Dauerschuldverhältnis zu werten und kann laut eines Berichts auf Morgenweb.de nach §314 BGB aus wichtigem Grund gekündigt werden, jedoch lassen Banken einen plötzlichen Finanzbedarf als wichtigen Grund oftmals nicht gelten. Dies ist nur dann der Fall, wenn plötzlich eine Privatinsolvenz droht oder Sie als Sparer aufgrund des Sozialgesetzbuches (Bezug von Hartz IV) gezwungen sind, Ihr Vermögen aufzulösen. Einen Sonderfall bilden hier Sparbriefe, denn auch wenn diese nicht vorzeitig aufgelöst werden können, besteht die Möglichkeit eines Verkaufs auf dem Zweitmarkt oder einer Beleihung.

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Beleihung von Lebensversicherungen – eine elegante Lösung?

Grundsätzlich ist die Beleihung einer Lebensversicherung möglich und sie stellt zudem einen eleganten Weg dar, sich schnell die nötige Liquidität zu verschaffen. Eine vorzeitige Auflösung einer Lebensversicherung bringt nicht selten hohe Verluste mit sich, die sich durch eine Beleihung jedoch umgehen lassen. Zu diesem Zweck haben Banken sogenannte Policendarlehen im Angebot. Hierbei dient die Lebensversicherung als Sicherheit für einen Kredit.

Als Interessent sollten Sie dabei folgendes berücksichtigen:

–       Die Lebensversicherung muss je nach Bank bereits einen gewissen Rückkaufswert aufweisen

–       Die Restlaufzeit sollte nicht zu gering ausfallen

Darüber hinaus sollte eine eventuelle Steuerschädlichkeit bei der Beleihung steuerfreier Lebensversicherung (Abschluss vor dem 31.12.2004) nach dem damalig geltenden §§ 10 II, 20I Nr. 6 EStG bedacht werden, wie auf Experto.de erklärt wird.

Wenn Sie diese Aspekte einkalkulieren, kann die Beleihung einer alten Lebensversicherung durchaus einen gangbaren Weg darstellen, um sich schnell nötiges Geld zu beschaffen.

Fazit

Wenn plötzlich ein unerwarteter Geldbedarf auftritt, gilt der erste Gedanken den eigenen Geldanlagen. Wertpapiere und Aktien sowie bestimmte Fondsanteile sind dabei jederzeit handelbar. Ein schlechter Verkaufszeitpunkt kann dabei jedoch starke Verluste mit sich bringen. Zinseinlagen sorgen hingegen rechtlich für Probleme, weil eine vorzeitige Kündigung von Festgeldkonten oder Sparbriefen in der Praxis kaum möglich ist. Ein gangbarer Weg ist unter Umständen jedoch die Beleihung von Lebensversicherungen.