Ryanair verliert vor dem höchsten EU-Gericht einen Streit, der seit Jahren schwelt. Der Europäische Gerichtshof hob ein früheres Urteil zugunsten der Airline auf und wies die Klage gegen die Condor-Beihilfe vollständig ab. Bei den KLM-Hilfen bleibt dagegen ein Teil des Verfahrens offen.
Condor: Klage endgültig gescheitert
Es ging um 321 Millionen Euro, die Condor bei der Umstrukturierung helfen sollten. Die Fluggesellschaft war nach der Insolvenz ihrer früheren Muttergesellschaft Thomas Cook in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Condor teilte inzwischen mit, die Beihilfe sei zurückgezahlt worden.
Ryanair hatte die Prüfung der EU-Kommission für unzureichend gehalten und 2024 vor dem Gericht der EU zunächst recht bekommen. Die Richter zweifelten damals, ob die Bedingungen der Hilfe ausreichend untersucht worden waren. Im Kern ging es um die Frage, ob Deutschland im Gegenzug angemessen an einem möglichen späteren Wertzuwachs von Condor beteiligt wäre.
Der EuGH sieht das anders. Das Gericht habe zu Unrecht angenommen, die Kommission habe diesen Punkt nicht ausreichend geprüft. Die Kommission durfte demnach davon ausgehen, dass eine solche Prüfung bei Condor nicht nötig war.
KLM: Teilerfolg für die Kommission, Rest geht zurück
Anders liegt der Fall bei der niederländischen Staatshilfe von 3,4 Milliarden Euro aus dem Jahr 2020. Das Gericht der EU hatte die Genehmigung 2024 gekippt. Es hielt eine Prüfung für nötig, ob auch die Konzernmutter Air France-KLM und Air France von der Hilfe profitierten.
Hier korrigierte der EuGH die Vorinstanz teilweise. Sie hätte bei dieser Frage die Beurteilung der Kommission nicht durch ihre eigene ersetzen dürfen. Den übrigen Teil der Klage, den das Gericht bislang gar nicht geprüft hatte, verwies der EuGH zur erneuten Entscheidung zurück.
Für Ryanair bleibt damit ein Rest an Hoffnung im KLM-Verfahren. Das Condor-Kapitel ist dagegen abgeschlossen.
Aktie reagiert kaum
An der Börse hielt sich die Reaktion in Grenzen. In Dublin legte die Ryanair-Aktie zeitweise um 1,38 Prozent auf 25,68 Euro zu. Das Urteil belastet den Kurs also nicht erkennbar, zumal es um vergangene Corona-Hilfen geht und nicht um das laufende Geschäft. Die Vorinstanz muss nun neu über den verbliebenen Teil der KLM-Klage befinden, einen Termin dafür nennt der EuGH nicht.
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