Die Europäische Kommission hat gestern den Hammer fallen lassen: Ein formelles Kartellverfahren gegen den deutschen Software-Giganten SAP wurde eingeleitet. Die Vorwürfe haben es in sich und könnten den Konzern theoretisch über 3 Milliarden Euro kosten. Doch was steckt wirklich hinter den Anschuldigungen der EU-Wettbewerbshüter?
Vierter Frontalangriff der EU-Kommission
Die Brüsseler Behörde wirft SAP vor, den Wettbewerb systematisch ausgehebelt zu haben. Die Vorwürfe lesen sich wie ein Lehrbuch für Marktmissbrauch:
- Zwangsbündelung: Kunden müssen identische Wartungsdienste für alle ERP-Instanzen kaufen
- Kündigungsfallen: Mindestlaufzeiten werden ohne Ausstiegsmöglichkeit verlängert
- Konkurrenten-Blockade: Der Wechsel zu alternativen Support-Anbietern wird systematisch erschwert
- Rückkehr-Gebühren: Wer zu SAP zurückkehrt, zahlt saftige Wiedereinstellungskosten
Besonders brisant: Tausende europäische Unternehmen sind auf SAPs ERP-Software für ihre Finanz-, Personal- und Lieferkettenprozesse angewiesen.
Milliardenstrafe droht – Aktie unter Druck
Die Marktreaktion ließ nicht lange auf sich warten. Nach Bekanntgabe der Untersuchung sackte die Aktie um über 2,5 Prozent ab. Das theoretische Strafmaß der EU macht deutlich, warum Anleger nervös werden: Bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes könnte SAP zahlen müssen – bei über 30 Milliarden Euro Umsatz eine potenzielle Milliardenbelastung.
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Doch ist die Panik berechtigt? SAP selbst zeigt sich erstaunlich gelassen und betont, keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen zu erwarten. Das Unternehmen argumentiert, die Praktiken entsprächen Branchenstandards.
Heimliche Konzessionen bereits auf dem Tisch?
Interessant: Noch vor der formellen Untersuchung hatte SAP der EU-Kommission bereits Zugeständnisse angeboten. Diese präventive Strategie zeigt, dass der Konzern die Brisanz der Lage längst erkannt hat. Können diese Kompromisse das drohende Verfahren noch abwenden?
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob SAP eine kostspielige Konfrontation vermeiden oder sich auf einen langwierigen Rechtsstreit einlassen muss. Für den ERP-Markt könnte das Verfahren ohnehin eine Zeitenwende bedeuten – alternative Anbieter wie Oracle wittern bereits ihre Chance.
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