München macht ernst im Streit um günstige Fahrdienste. Der Kreisverwaltungsausschuss der bayerischen Landeshauptstadt hat Mindestpreise für Anbieter wie Uber und Bolt beschlossen – ein Schritt, der den jahrelangen Konflikt zwischen Ridesharing-Diensten und dem klassischen Taxigewerbe in eine neue Phase bringt.

Orientierung am Taxitarif

Die neuen Regeln, die zum 1. Juli in Kraft treten sollen, sind klar: Fahrten im Stadtgebiet müssen sich künftig am Grund- und Kilometerpreis des Taxitarifs orientieren. Konkret bedeutet das für Uber und Co. einen Grundpreis von 5,13 Euro sowie einen Kilometerpreis von 2,43 Euro für Strecken bis sieben Kilometer – darüber hinaus gelten 2,25 Euro pro Kilometer. Die bisher obligatorischen Taxizuschläge sind für die App-Dienste nicht vorgesehen.

Hintergrund der Entscheidung ist ein handfestes Problem: Laut Erkenntnissen des Hauptzollamtes München verstoßen die Fahrdienste nahezu flächendeckend gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, darunter auch das Mindestlohngesetz. Der Preisunterschied von durchschnittlich rund 40 Prozent gegenüber klassischen Taxen hatte die Branche in Aufruhr versetzt und wiederholte Demonstrationen der Taxifahrer ausgelöst.

Regulierung als Wettbewerbseingriff

Bolt bezeichnete die Regelung als faktische „Taxi-Steuer“ und sieht darin eine politisch verordnete Preiserhöhung zulasten der Verbraucher. Der Anbieter betonte zudem, die Gespräche mit der Stadt als noch nicht abgeschlossen zu betrachten.

Für Anleger ist die Münchner Entscheidung ein Signal, das über die Stadtgrenzen hinaus Aufmerksamkeit verdient. Greift das Modell, könnten weitere deutsche Städte nachziehen und ähnliche Mindestpreisregelungen einführen – ein potenzieller Gegenwind für das Europageschäft. An der New Yorker Börse reagierte die Uber-Aktie mit einem Minus von rund 1,35 Prozent auf 75,24 Dollar.