Ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts verschafft der UBS rechtliche Entlastung bei der Aufarbeitung der Credit-Suisse-Übernahme. Wie gestern mit der Veröffentlichung der Urteilsbegründung bekannt wurde, bleiben die vom Bund verhängten Streichungen von Bonuszahlungen für ehemalige Führungskräfte der übernommenen Bank rechtskräftig. Das oberste Gericht wies entsprechende Entschädigungsforderungen endgültig ab.

Höchstrichterliche Bestätigung der Bonuskürzungen

Die Entscheidung der Richter in Lausanne hebt ein anderslautendes Urteil aus dem Jahr 2025 auf. Zuvor hatten zwölf betroffene Banker in einem Musterverfahren gegen den Einbehalt ihrer Sondervergütungen geklagt. Von dem Richterspruch sind insgesamt bis zu 1.000 Beschäftigte betroffen, deren Ansprüche damit hinfällig sind.

Gegenstand des Rechtsstreits waren zugesagte, vor der Notübernahme noch unbezahlte Boni sowie variable Gehaltsbestandteile. Die behördlichen Vorgaben sahen für die oberste Geschäftsleitung eine vollständige Streichung vor. Auf der nachfolgenden Führungsebene belief sich die Kürzung auf 50 Prozent, während für die darunterliegende Stufe ein Abzug von 25 Prozent angeordnet worden war.

Für die UBS schließt sich damit ein juristischer Streitpunkt aus den Nachwehen der Rettungstransaktion vom März 2023. Der Bund hatte die Notübernahme damals mit einer Verlustgarantie von 9 Milliarden Schweizer Franken sowie Liquiditätshilfen von bis zu 100 Milliarden Franken flankiert. Beide Auffangnetze wurden von der UBS im weiteren Verlauf vorzeitig beendet.

Goldman Sachs analysiert Kapitalbedarf

Während frühere Verpflichtungen bereinigt werden, steht das Institut vor regulatorischen Diskussionen im Heimatmarkt. Im Fokus stehen Überlegungen der Schweizer Politik zu verschärften Eigenmittelanforderungen für systemrelevante Banken.

Die Analysten von Goldman Sachs beziffern das Volumen, das eine solche Reform binden könnte, auf rund 17 Milliarden US-Dollar an zusätzlichem Eigenkapital. Nach Abzug des vorhandenen Kernkapitals oberhalb der gesetzlichen Schwellenwerte errechnen die Experten für die UBS-Muttergesellschaft eine verbleibende Kapitallücke von rund 7 Milliarden US-Dollar.

Den Hintergrund bilden Beratungen über den Deckungsgrad für ausländische Unternehmenstöchter. Nachdem der Ständerat im September für eine Unterlegung mit 90 Prozent hartem Kernkapital votiert hatte, befasst sich eine Kommission des Nationalrats voraussichtlich Ende Oktober mit der Gesetzesvorlage.

Einordnung des Marktgeschehens

An den Finanzmärkten zeigt sich das Institut von den regulatorischen Diskussionen derweil stabil. Im europäischen Handel notiert die UBS-Aktie bei 42,79 Euro.

Damit behauptet sich das Papier oberhalb seines 200-Tage-Durchschnitts von 40,86 Euro. Gegenüber dem 52-Wochen-Hoch von 48,19 Euro verbleibt ein deutlicher Bewertungsabstand, der die anhaltenden Debatten um die künftige Eigenkapitalstruktur widerspiegelt.