Ein neuer Vorschlag zur Bewertung der UBS-Auslandstöchter könnte den Streit um zusätzliche Eigenmittel entschärfen. Wie Bloomberg heute berichtet, will ein Mitglied des Schweizer Nationalrats dafür die sogenannte Equity-Methode ermöglichen. Damit könnte der zusätzliche Kapitalbedarf der Bank sinken. Wie groß die Entlastung wäre und ob der Vorstoß parlamentarische Unterstützung findet, ist allerdings offen.

Für Anleger steht damit nicht nur die Höhe der Kapitalanforderungen zur Debatte. Auch die Bewertungsgrundlage könnte beeinflussen, wie stark die neuen Regeln UBS belasten. Die Aktie legt heute um 5,7% auf 45,40 € zu und begleitet damit die Hoffnung auf einen weniger belastenden Kompromiss.

Bewertungsansatz statt bloßer Quotenstreit

Der Vorschlag setzt bei der Bewertung ausländischer Tochtergesellschaften an. Nach dem Bloomberg-Bericht soll die Equity-Methode eine konservativere Bewertung ermöglichen. Dadurch könnten Bewertungsverluste und Wertschwankungen geringer ausfallen. Ob und in welchem Umfang dies den zusätzlichen Kapitalbedarf senken würde, ist noch nicht beziffert.

Bislang bildet die Entscheidung des Ständerats vom September den parlamentarischen Ausgangspunkt. Sie sieht vor, ausländische Tochtergesellschaften mit 90 % hartem Kernkapital, kurz CET1, zu unterlegen. Der daraus entstehende zusätzliche Kapitalbedarf wird auf rund 16 Mrd. US-Dollar geschätzt.

Die Regierung hatte eine vollständige Unterlegung vorgesehen. Der neue Vorstoß würde die Debatte damit um einen anderen Ansatz ergänzen: Neben der Unterlegungsquote rückt die Frage in den Mittelpunkt, mit welchem Wert die Auslandstöchter in die Berechnung eingehen.

Regierung sieht weiterhin Risiken

Eine andere Bewertungsmethode beseitigt die Einwände der Regierung nicht. Sie warnt davor, dass Abschreibungsrisiken für die Schweizer Mutterbank bestehen blieben. Der mögliche Entlastungseffekt und die Frage der finanziellen Absicherung sind deshalb getrennt zu betrachten.

Für Aktionäre ist der Ausgang auch wegen möglicher Ausschüttungsfolgen wichtig. Die heute veröffentlichte OCU-Analyse warnt, dass strengere Schweizer Kapitalanforderungen Dividenden und Aktienrückkäufe begrenzen könnten. Eine Entlastung wäre vor diesem Hintergrund relevant, ist mit dem neuen Vorschlag aber noch nicht gesichert.

Ausschussberatung als nächster Prüfstein

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats, WAK-N, berät am 23./24. November 2026 im Detail über die Vorlage. Die Beratung im Nationalrat wird voraussichtlich in der Wintersession folgen.

Damit liegt der nächste konkrete Prüfstein im parlamentarischen Verfahren. Entscheidend wird sein, ob die vorgeschlagene Bewertungsmethode Unterstützung erhält und welche Entlastung sie tatsächlich ermöglichen würde. Die heutige Kursreaktion spiegelt die Aussicht auf einen Kompromiss wider – einen beschlossenen Durchbruch gibt es noch nicht.