UniCredit hat gestern die Kapitalanforderungen nach der jährlichen aufsichtlichen Überprüfung durch die Europäische Zentralbank veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2027 muss die Bank auf Konzernebene eine harte Kernkapitalquote von mindestens 10,21% erfüllen. Die Mitteilung präzisiert damit den aufsichtsrechtlichen Rahmen, während UniCredit zugleich die Übernahme der Kontrolle bei der Commerzbank vorbereitet.
Zusätzliche Kapitalanforderung bleibt unverändert
Neben der Vorgabe für das harte Kernkapital gelten künftig Mindestquoten von 12,09% für das Kernkapital und 14,59% für das Gesamtkapital. Diese Werte betreffen unterschiedliche Kapitalgrößen. Sie sind deshalb getrennt zu betrachten und nicht als alternative Angaben zu derselben Quote zu verstehen.
Die zusätzliche Kapitalanforderung nach Säule 2 bleibt bei 200 Basispunkten. Bei diesem Bestandteil der aufsichtlichen Vorgaben gibt es damit keine Erhöhung. UniCredit bezeichnet ihre Kapitalausstattung als deutlich oberhalb der spezifischen Anforderungen der EZB.
Für Anleger ist dabei die Unterscheidung zwischen regulatorischer Vorgabe und tatsächlich ausgewiesener Kapitalquote entscheidend. Die neue Mitteilung nennt die künftig einzuhaltenden Schwellen. Sie ist nicht mit einer neuen Meldung zur tatsächlich erreichten Kapitalausstattung gleichzusetzen.
Reuters zufolge lag UniCredits harte Kernkapitalquote zum 30. Juni 2026 bei 14,26%. Dieser historische Wert liegt über der künftig geforderten Mindestquote. Er beschreibt allerdings die Kapitalausstattung zu einem früheren Stichtag und nicht die Situation beim Inkrafttreten der neuen Anforderungen.
Commerzbank-Pläne stehen unter weiteren Bedingungen
Strategisch fällt die Veröffentlichung in eine Phase, in der UniCredit ihren Einfluss auf die Commerzbank ausweiten will. Die aufsichtsrechtlichen Kapitalvorgaben und die Genehmigungen für den Beteiligungsausbau betreffen dabei unterschiedliche Aspekte: die Kapitalausstattung einerseits und die Erlaubnis zur Aufstockung andererseits.
Am 15. Oktober teilte UniCredit mit, die EZB habe das Überschreiten der Beteiligungsschwelle von 30% an der Commerzbank erlaubt. Die Genehmigung gestatte eine weitere Erhöhung ohne Obergrenze. Eine bereits vollzogene Kontrollübernahme meldete UniCredit damit nicht.
Die Bank erwartete die verbleibenden regulatorischen Schritte und die Erfüllung der Angebotsbedingungen um den Jahreswechsel. Zu diesem Zeitpunkt rechnete sie mit ungefähr 50% der Stimmrechte und der Möglichkeit, die Kontrolle zu übernehmen.
Damit stehen für Anleger zwei getrennte Aussagen nebeneinander: Die künftigen Kapitalanforderungen sind konkret benannt, der angestrebte Kontrollwechsel bleibt an weitere Schritte und Bedingungen gebunden. Die unveränderte Säule-2-Anforderung ist eine Nachricht zur Kapitalaufsicht – kein Ersatz für den noch ausstehenden Abschluss des Beteiligungsvorhabens.
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