UniCredit hat für heute eine Veränderung ihrer rechtlichen Struktur angekündigt: Die grenzüberschreitende Verschmelzung der UniCredit SA/NV auf die UniCredit S.p.A. soll wirksam werden. Das teilte die Bank am Freitag mit. Der Schritt betrifft die interne Konzernstruktur und ist von der angestrebten Kombination der deutschen Tochter HVB mit der Commerzbank zu unterscheiden.

Interne Verschmelzung mit festem Wirksamkeitstermin

Medienberichten zufolge wurde die Verschmelzungsurkunde am Donnerstag registriert. Als Termin für das Wirksamwerden nannte UniCredit den heutigen Sonntag. Damit sind die Registrierung und der angekündigte rechtliche Wirksamkeitstermin zwei getrennte Schritte. Die Mitteilung vom Freitag beschreibt den vorgesehenen Ablauf, nicht bereits den Vollzug.

Die Transaktion ist eine Verschmelzung durch Aufnahme: UniCredit SA/NV soll in UniCredit S.p.A. aufgehen. Für Anleger ist dabei vor allem die Abgrenzung zu den Plänen in Deutschland wichtig. Bei der internen Verschmelzung hat UniCredit einen konkreten Wirksamkeitstermin genannt. Eine künftige Verbindung von HVB und Commerzbank stellte die Bank dagegen unter gesellschaftsrechtliche und regulatorische Genehmigungsvorbehalte.

Am Freitag sagte UniCredit zudem eine Stärkung der Finanzierung und der Dienstleistungen für deutsche Firmenkunden einschließlich des Mittelstands zu. Diese Zusage steht im Zusammenhang mit dem angestrebten Kontrollerwerb an der Commerzbank. Sie ist keine Bestätigung einer bereits genehmigten Zusammenführung der beiden deutschen Banken.

Kapitalanforderungen bilden den finanziellen Rahmen

Neben der rechtlichen Struktur hat UniCredit am Dienstag die künftigen regulatorischen Mindestkapitalquoten mitgeteilt. Nach der Kommunikation der Europäischen Zentralbank im aufsichtsrechtlichen Überprüfungsprozess blieb die zusätzliche Eigenmittelanforderung der Säule zwei bei 200 Basispunkten.

Unverändert bedeutet hier jedoch nicht, dass sämtliche Kapitalvorgaben mit einer einzigen Kennzahl beschrieben wären. UniCredit unterscheidet zwischen hartem Kernkapital, Kernkapital und Gesamtkapital.

Ab dem 1. Januar 2027 gelten auf konsolidierter Ebene Mindestquoten von 10,21 Prozent für das harte Kernkapital und 12,09 Prozent für das Kernkapital. Die Gesamtkapitalquote muss mindestens 14,59 Prozent erreichen.

Nachfolge und Ergebnisvorlage im Blick

Auch im Verwaltungsrat steht ein Wechsel bevor. UniCredit erklärte am Mittwoch, dass dessen Vorsitzender Pier Carlo Padoan sein Amt aus persönlichen Gründen zum Ende seiner Amtszeit aufgeben werde. Gemeinsam mit Jeffrey Hedberg, dem Vorsitzenden des Nominierungsausschusses, soll er einen Nachfolger identifizieren.

Ein weiterer Termin für Anleger ist die Ergebnispräsentation am 9. November 2026 um 10:00 Uhr MEZ. UniCredit führt dafür die Zahlen zum dritten Quartal und zu den ersten neun Monaten 2026 sowie einen Webcast auf. Dieser Termin richtet den Blick auf die Geschäftsentwicklung neben den rechtlichen und personellen Veränderungen.