Wer in Deutschland eine Firma erbt, zahlt oft keinen Cent Steuern, während Erben von Privatvermögen voll zur Kasse gebeten werden. Genau diese Ungleichbehandlung steht nun erneut vor dem Bundesverfassungsgericht. Geklagt hat ein Mann, der von seiner Tante reines Privatvermögen erbte und sich gegenüber Unternehmenserben verfassungswidrig benachteiligt sieht. Sollten die Richter die bestehenden Ausnahmen kippen, droht der Bundespolitik die nächste Grundsatzreform bei der Erbschaftsteuer.
Fortführung gegen Steuerverzicht
Bislang schützt das deutsche Steuerrecht Betriebsvermögen mit weitreichenden Privilegien. Wer einen Betrieb übernimmt und mindestens fünf Jahre weiterführt, wird zu 85 Prozent von der Erbschaftsteuer befreit. Bei einer Fortführung über sieben Jahre kann die Steuer unter bestimmten Bedingungen sogar vollständig entfallen. Diese Regeln greifen standardmäßig bis zu einem Wert von 26 Millionen Euro.
Für größere Betriebe greift seit der letzten Reform im Jahr 2016 eine sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung. Die Steuer kann erlassen werden, wenn der Erbe nachweist, dass er die fällige Summe nicht aus seinem Privatvermögen begleichen kann. Kritiker bemängeln diese Praxis seit Jahren als Einladung zur Steuervermeidung.
Wirtschaftsverbände verteidigen die Verschonungsregeln vehement. Sie argumentieren, dass Firmenvermögen überwiegend in Maschinen, Anlagen oder Immobilien gebunden sei. Ein hoher theoretischer Unternehmenswert bedeute keineswegs liquide Mittel auf dem Bankkonto. Ohne die Ausnahmen, so die Warnung aus der Industrie, gerieten gesunde Betriebe bei einem Generationswechsel in existenzielle Liquiditätsnöte.
Milliarden-Subvention unter politischem Beschuss
Auf der Gegenseite fordern Gewerkschaften und Steuerinitiativen das Ende dieser Vorzugsbehandlung. Sie verweisen darauf, dass die Ausnahmen für Betriebsvermögen den Staat allein im laufenden Jahr knapp neun Milliarden Euro an Steuereinnahmen kosten. Erbschaften machten mittlerweile den größten Teil des privaten Vermögensaufbaus in Deutschland aus. Während Privatleute bei Erbschaften je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögen zwischen 7 und 50 Prozent an den Fiskus abtreten müssen, bleibe der Löwenanteil des Betriebsvermögens steuerfrei.
Bereits Ende 2014 hatte das Verfassungsgericht die damaligen Steuerbegünstigungen für Firmenerben als unverhältnismäßig verworfen. Nun zeigt sich, ob der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Vorgaben mit den Korrekturen von 2016 tatsächlich erfüllt hat. Ein Urteil der Karlsruher Richter wird erst in einigen Monaten erwartet.


