Vodafone sieht sich gleich an zwei Fronten mit massiven Sammelklagen konfrontiert. Mehr als 110.000 Kunden in Deutschland und potenziell 10,9 Millionen in Großbritannien könnten Milliarden an Rückzahlungen erzwingen. Die Aktie gerät unter Druck.
Die deutsche Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) richtet sich gegen Preiserhöhungen von fünf Euro monatlich, die Vodafone 2023 für Festnetz-Internet durchsetzte. Betroffen waren laufende Verträge von rund 10 Millionen Kunden. Die Verbraucherschützer argumentieren, die Preisanhebungen seien unrechtmäßig gewesen – Vodafone müsse die Differenz erstatten.
Verzögerung bis 2026?
Das Oberlandesgericht Hamm sagte die für Mittwoch geplante mündliche Verhandlung ab. Stattdessen soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg europarechtliche Fragen klären. Ein Gerichtssprecher verwies auf „Klärungsbedarf“. Das Verfahren dürfte sich damit weit ins Jahr 2026 ziehen.
Besonders brisant: Das Verfahren ist einer der ersten Fälle nach einem neuen Bundesgesetz, das Verbrauchern ein schärferes Schwert in die Hand gibt. Am Ende könnten Vodafone-Kunden direkt Geld zurückerhalten, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen.
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Britische Klage über eine Milliarde Pfund
Parallel läuft in Großbritannien eine noch größere Klage. Der Verbraucherschützer Justin Gutmann wirft Vodafone, EE, Three und O2 vor, ihre Marktmacht missbraucht zu haben. Die Anbieter hätten Bestandskunden systematisch übervorteilt – durch sogenannte „Loyalty Penalties“.
Das Competition Appeal Tribunal genehmigte am 14. November 2025 die Klage. Gutmann fordert mindestens 1,141 Milliarden Pfund Schadenersatz für den Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 31. März 2025. Betroffene Kunden könnten bis zu 104 Pfund pro Vertrag erhalten.
Was sind Loyalty Penalties?
Das Prinzip: Kunden schlossen Zweijahresverträge ab, die sowohl Handy als auch Airtime-Dienste wie Daten, Minuten und Anrufe umfassten. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – und obwohl das Handy längst abbezahlt war – berechneten die Anbieter weiter den vollen Preis. Neukunden zahlten für reine SIM-only-Tarife deutlich weniger.
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Die Competition and Markets Authority hatte bereits 2018 nach einer Beschwerde von Citizens Advice festgestellt: „Wir halten es nicht für vertretbar, dass Anbieter weiterhin denselben Preis berechnen, nachdem Kunden ihre Handys faktisch abbezahlt haben. Das ist unfair und muss gestoppt werden.“
Die Klage läuft als „Opt-out-Verfahren“ – betroffene Verbraucher sind automatisch eingeschlossen, sofern sie sich nicht aktiv dagegen entscheiden.
Doppeltes Risiko
Vodafone wehrt die Vorwürfe ab und verweist auf höhere Kosten als Begründung für die deutschen Preiserhöhungen. Doch die rechtliche Gemengelage verschärft sich. Sollten beide Klagen erfolgreich sein, drohen dem Konzern Rückzahlungen in Milliardenhöhe – ein Belastungstest für die ohnehin angespannte Bilanz.
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