Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Geschäftspraktiken auf dem Wohnungsmarkt grundlegend verändern könnte. Mieter dürfen künftig mit Untervermietungen keinen Gewinn mehr erzielen – eine Entscheidung, die gerade für Deutschlands größten Immobilienkonzern weitreichende Folgen haben dürfte.

Der achte Zivilsenat in Karlsruhe stellte unmissverständlich klar: Wer eine Wohnung untervermietet, darf lediglich seine eigenen Aufwendungen decken. Eine Gewinnerzielung sei nicht der Zweck einer Untervermietung. Im konkreten Fall hatte ein Berliner Mieter für eine 65-Quadratmeter-Wohnung 962 Euro verlangt, während er selbst nur 460 Euro Nettokaltmiete zahlte.

Schlupflöcher werden geschlossen

Was bedeutet das für Vonovia? Der Konzern könnte von der Entscheidung durchaus profitieren. Denn das Urteil schiebt einer gängigen Praxis in angespannten Wohnungsmärkten einen Riegel vor, bei der Wohnungssuchende durch überhöhte Untermieten ausgenutzt wurden.

Der Deutsche Mieterbund bestätigt: Seit Jahren werden insbesondere in Ballungsgebieten Wohnungen möbliert oder teilmöbliert vermietet, um die Mietpreisbremse zu umgehen und deutlich höhere Mieten zu kassieren. Die BGH-Richter setzen dem nun klare Grenzen.

Gesetzliche Neuregelung in Sicht

Das Bundesjustizministerium hat bereits reagiert und plant strengere Regeln für möblierten Wohnraum. Der Entwurf von Ministerin Stefanie Hubig sieht für vollmöblierte Wohnungen eine Pauschale von maximal fünf Prozent der Nettokaltmiete vor. Die Reform soll zeitnah veröffentlicht werden.

Für Vonovia könnte diese Klarstellung mittelfristig stabilisierend wirken. Wenn die wilden Untervermietungs-Konstrukte unterbunden werden, normalisiert sich der Markt – was letztlich auch professionellen Vermietern zugutekommt. Die Aktie zeigte zuletzt erste Stabilisierungstendenzen und bildete ein erstes höheres Tief im Chart aus.