Royalty-Befreiung, Baugenehmigung, Produktionslizenz — Vulcan Energy sammelt regulatorische Meilensteine im Wochentakt. Trotzdem notiert die Aktie rund 16 Prozent unter dem Jahresanfangsniveau. Das Bild ist widersprüchlich, aber erklärbar.
Was die Royalty-Befreiung konkret bedeutet
Die australische Regierung von Rheinland-Pfalz — gemeint ist der deutsche Bundesstaat — hat Vulcan Energy bis Ende 2030 von staatlichen Förderzinsen befreit. Für das Lionheart-Projekt, das derzeit in der Bauphase steckt, bedeutet das eine spürbare Entlastung der Projektökonomie in den ersten Produktionsjahren. Geothermie-Betreiber in der Region profitieren von einer ähnlichen Regelung bereits seit 2009, Vulcans integriertes Modell aus Lithiumgewinnung und erneuerbarer Geothermie passt damit in einen etablierten regulatorischen Rahmen.
Erst Anfang April hatte das Unternehmen eine weitere Hürde genommen: Mit der LiThermEx-Lizenz für das Gebiet Insheim erhielt Vulcan erstmals in der Geschichte des Oberrheingrabens eine kommerzielle Lithium-Produktionslizenz — zunächst gültig für sechs Jahre.
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Kapitalfrage bleibt ungelöst
Das Lionheart-Projekt zielt auf eine Jahresproduktion von 24.000 Tonnen Lithiumhydroxid-Monohydrat ab — genug für rund 500.000 Elektrofahrzeugbatterien. Die Projektlaufzeit ist auf 30 Jahre angelegt. Das Produktionsziel für 2028 steht, doch das Management hat bereits eingeräumt, dass dafür weiteres Kapital benötigt wird. Mögliche Kapitalerhöhungen und die damit verbundene Verwässerung bestehender Aktionäre lasten auf dem Kurs — und erklären, warum positive Nachrichten den Titel bislang nicht nachhaltig beflügeln.
Am 29. April legt Vulcan seinen Quartalsbericht vor, der erste seit dem finalen Investitionsentscheid für Lionheart im vergangenen Dezember. Auf der Hauptversammlung am 28. Mai wird das Management dann einen konkreten Finanzierungsplan für den Weg bis 2028 präsentieren müssen — einer, der Wachstumsambitionen und Aktionärsinteressen in Einklang bringt.
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