Bankguthaben stellen ein wenig beachtetes Risiko in der Vermögensaufstellung dar. Dabei ist es wichtig die geänderte Gesetzeslage zu beachten:
„Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 934) geändert worden ist“ Die gesetzliche Einlagensicherung kann jedoch nicht alle Ansprüche absichern. Sie garantiert dem Kunden, dass seine Einlagen pro Institut bis zu einem Betrag von 100.000 € geschützt sind (§ 4 Abs. 2 EAEG).
Solche Gesetzes Änderungen sollte man unbedingt beachten, einer der Hauptwirkenden dahinter war Levin Holle (https://lobbypedia.de/wiki/Levin_Holle).
Dieses deutet darauf hin, dass innerhalb der kommenden Jahre in Deutschland, vielleicht Europa weit, eine Enteignung nach dem Vorbild Zyperns durchgeführt werden könnte. Auf jeden fall wurde für eine solche Form der Enteignung die gesetzliche Grundlage in Deutschland geschaffen.
Eine andere Art der Enteignung wäre auch mithilfe einer Bargeldgrenze möglich. Wobei dann ein hoher Negativ Zins eingeführt wird.
Das beschriebene Szenario, in dem Bargeld begrenzt oder sogar ganz abgeschafft wird, wird auch sehr stark von Kenneth Rogoff beworben („Die Welt“ 21.11.2014). In diesem Beitrag berichtet Herr Prof. Rogoff auch von den Überlegungen der FED, zur Zeit, als die Finanzkrise am stärksten tobte, einen negativ Zinssatz in Höhe von 4 – 5% einzuführen. Dies alles hat unter anderem das Ziel, die durch Zins und Zinseszins geschaffene Ungleichheit umzukehren. Auch soll dadurch der Geldumlauf beschleunigt und damit das Wachstum angefacht werden.
Aufgrund dieser Gesetzes Änderung ist man als Sparer gezwungen sein Geld weit zu streuen. Nicht nur über verschiedene Banken, sondern auch über verschiedene Länder hinweg. Ein anderer Weg wäre, über kurzlaufende Anleihen sein Geld zu Schützen, da diese einen Geld ähnlichen Charakter besitzen, wie ich schon in folgenden Artikel schrieb „Anleihen, reale negative Verzinsung und es ist uns egal!“.