Wer mit Traden regelmäßig Erträge erwirtschaftet, der muss selbstverständlich Steuern an den deutschen Staat abführen. Der Ablauf dabei ist zwar relativ einfach, doch vor allem viele Einsteiger sind sich oftmals nicht über die gesetzlichen Bestimmungen im Klaren. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen in diesem Beitrag verraten, ob Trader grundsätzlich gewerblich handeln, welche Steuern diese an das Finanzamt abführen müssen und ob man als Trader zwingend ein Geschäftskonto benötigt.
Ist Trading ein Gewerbe?
Viele Anfänger fragen sich, ob diese für den Handel an der Börse einen Gewerbeschein benötigen. Hierzulande müssen freiberufliche Tätigkeiten zwar gemeldet werden, doch da Trader selbstständig handeln, benötigen diese auch keinen Gewerbeschein.
Dennoch müssen natürlich auch Trader Ihre Steuern gewissenhaft an das Finanzamt abführen. Sofern man allerdings im Auftrag von Kunden tradet, so muss zwangsläufig ein Gewerbe angemeldet werden. Und auch wenn man seine Kenntnisse im Rahmen eines Trading-Kurses an andere Trader weitergibt und auf diese Weise Einnahmen erzielt, muss man ein Gewerbe eröffnen.
Ein Geschäftskonto ist nur für Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben
Wer selbstständig tätig ist, benötigt nicht zwangsläufig ein Geschäftskonto. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein solches Konto nämlich lediglich für Kapital- oder Unternehmensgesellschaften. Allerdings können auch Selbstständige ein Firmenkonto kostenlos eröffnen, was vor allem aus organisatorischen Gründen einen Sinn ergibt.
Mitunter kann es zudem auch vorkommen, dass Banken die geschäftliche Nutzung eines privaten Kontos nicht tolerieren, woraufhin das betreffende Konto im schlimmsten Fall sogar gekündigt werden kann.
Privat- und Geschäftskonto – Wo sind die Unterschiede?
Zwischen einem privaten Konto und einem Geschäftskonto existieren nur geringe Unterschiede. Dennoch unterscheiden viele Banken zwischen diesen beiden Formen eines Kontos. Zu den Unterschieden gehört unter anderem, dass private Konten transparenter sind als geschäftliche Konten und zudem existieren Unterschiede, was die Höhe der Kontoführungsgebühren betrifft. In der Regel sind die Gebühren bei einem Geschäftskonto höher, da auf diesen mehr Geldeingänge stattfinden und mehr Transaktionen durchgeführt werden.
Ist ein Geschäftskonto für Trader sinnvoll?
Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist vor allem dann sinnvoll, wenn dadurch ein besserer Überblick über die privaten und geschäftlichen Ausgaben gewährleistet wird. Durch diese Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Zahlungsverkehr trägt ein Geschäftskonto außerdem auch zu einer einfacheren Buchhaltung bei. Darüber hinaus lassen sich mit einem Geschäftskonto Beträge von Kunden mittels des Lastschriftverfahrens einziehen, sofern man dafür berechtigt ist und viele Banken bieten Geschäftskunden eine Reihe zusätzlicher Leistungen an. Dazu gehören unter anderem besondere Kreditformen oder die Einrichtung eines Kontos für die Zahlung mit ausländischen Währungen.
Finanzamt – Trading und Steuern
Ganz gleich, ob man bei einem deutschen oder einem ausländischen Broker tradet, müssen hierzulande Steuern an das Finanzamt abgeführt werden. Allerdings gibt es Unterschiede, was die Art der Entrichtung betrifft. Denn sowohl deutsche Broker als auch Direktbanken ziehen bei jeder Transaktion automatisch die sogenannte Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % ab. Dazu sind diese gesetzlich verpflichtet, wodurch sich der Trader nichts tun muss, außer dem Broker einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Auf diese Weise bleibt Einkommen bis zu einem Freibetrag von 801 Euro steuerfrei, während auf jeden weiteren Euro Trading-Steuern von dem Broker abgeführt werden. Zudem haben Trader die Möglichkeit, sich bei mehreren Brokern zu registrieren und jedem davon einen solchen Freistellungsauftrag zu erteilen. Zwar sind abgezogene Beträge aufgrund der automatischen Abführung der Trading-Steuer sofort weg, doch dafür müssen sich Einsteiger, die einen deutschen Anbieter nutzen, sich auch nicht mit der Steuerfrage beschäftigen.
Anders sieht das aus, sofern man bei einem ausländischen Broker tradet. Denn in diesem Fall wird die Trading-Steuer nicht automatisch von dem Anbieter abgeführt, sodass sich der Trader am Jahresende selbst darum kümmern muss. Das bedeutet zugleich auch, dass die Trading-Steuer in Höhe von 25 % zunächst reinvestiert werden kann, wobei man allerdings sicherstellen sollte, dass zur Fälligkeit genug Kapital vorhanden ist, um die anfallenden Trading-Steuern zu begleichen.
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