Kaum ein Tag vergeht, ohne dass ich mit meinen vielen Echtgeldkonten bei verschiedenen CFD/FX-Brokern eine Mail erhalte mit dem Hinweis, einen Antrag stellen zu können um mich als professioneller Trader einstufen zu lassen. Dabei geht es um die Möglichkeit die in wenigen Monaten kommenden ESMA-Restriktionen, speziell die eingeschränkten Hebel, zu umgehen.
Die eigentlich strengen Voraussetzungen dafür dürften zwar wohl nur 1-5% aller Trader erfüllen. Doch ob und wie die Broker die Kundenangaben überprüfen, ist Auslegungssache. Damit steht diese Option theoretisch jedem offen. Alles easy also? Oder ein Schritt in Richtung Produktverbot?
Zuerst zur Erinnerung noch einmal die drei Voraussetzungen, von denen man zwei erfüllen muss, um als professioneller Trader zu gelten laut § 67 Abs. 6 des WpHG:
Anforderungsprofil für professionelle Trader
Ein Privatkunde kann auf Antrag oder durch Festlegung des Wertpapierdienstleistungsunternehmens als professioneller Kunde eingestuft werden. Eine Änderung der Einstufung kommt nur in Betracht, wenn der Privatkunde mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt:
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der Kunde hat an dem Markt, an dem die Finanzinstrumente gehandelt werden, für die er als professioneller Kunde eingestuft werden soll, während des letzten Jahres durchschnittlich zehn Geschäfte von erheblichem Umfang im Quartal getätigt;
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der Kunde verfügt über Bankguthaben und Finanzinstrumente im Wert von mehr als 500.000 Euro;
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der Kunde hat mindestens für ein Jahr einen Beruf am Kapitalmarkt ausgeübt, der Kenntnisse über die in Betracht kommenden Geschäfte, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen voraussetzt.
Sind die Anforderungen erreichbar?
Ich persönlich werde den Status als professioneller Trader problemlos erlangen können mit meinen zig Trades im Jahr (Punkt 1) und der jahrelangen beruflichen Beschäftigung mit Wertpapieren als redaktioneller Analyst sowie über die Tätigkeit für BrokerDeal (Punkt 3).
Beides problemlos überprüfbar für den Broker. Entweder indem er einen Blick in meine Tradinghistorie bei ihm selbst wirft und mich googelt. Oder indem ich ihm einfach einen beliebigen Kontoauszug schicke von einem Konto mit mindestens je zehn Trades in den letzten vier Quartalen.
Einen nachweisbaren Beruf am Kapitalmarkt werden aber nur die wenigsten privaten Trader vorweisen können. Also läuft es auf die mindestens je zehn Trades in den letzten vier Quartalen sowie ein liquides Vermögen von mindestens 500.000 EUR hinaus. Hat ein Kunde etwa großes Immobilienvermögen, aber „nur“ 250.000 EUR auf seinem Girokonto oder als Wertpapiere im Depot, reicht das nicht.
Keine Prüfpflicht der Broker?
Vor wenigen Wochen noch ließen die Broker verlauten:
Wir prüfen sehr genau, ob der Kunde über entsprechendes Vermögen verfügt. Er muss uns Belege zukommen lassen.
Mittlerweile sind mir aber Berichte zugetragen worden, die bei dem ein oder anderen Broker ein anderes Bild zeichnen. Als Extrembeispiel wurde etwa die Bewerbung eines Traders als professioneller Trader akzeptiert, der beim Broker selbst seit Monaten nur noch 15 Euro auf dem Konto rumliegen hatte. Es wurden weder Belege angefordert ob er die nötige Anzahl an Trades bei einem anderen Broker erzielt hat. Noch ob er auch tatsächlich über 500.000 Euro Vermögen verfügt.
Ein anderer Trader erzählt, dass sogar ein Kontoauszug akzeptiert wurde, auf dem klar erkenntlich war, dass es sich um ein Demo-Konto handelte.
Andreas Mueller hat seine Erfahrungen in diesem Artikel auf trading-treff.de festgehalten.
Mir persönlich widerfährt aktuell eigentlich eher das Gegenteil: Bei meinen ersten Anträgen wurde zwei gleich abgelehnt, einer davon bittet um Belege die meine Anzahl an Trades sowie meine berufliche Qualifikation bestätigen. Und zwei sind seit Tagen „in Bearbeitung“. Also aktuell noch sehr unterschiedliche Erfahrungen.
Auf die widersprüchlichen Kundenberichte angesprochen hat mittlerweile scheinbar ein Großteil der Broker folgenden Standpunkt eingenommen:
Wir sind nicht dazu verpflichtet, die Angaben der Kunden auf Richtigkeit zu überprüfen. Wenn diese uns anlügen, sind wir dagegen machtlos.
Unterschied zwischen Bestands- und Neukunden
Aber kann es tatsächlich so einfach sein? Nehmen wir noch einmal den entsprechenden Gesetzestext zur Hand, so heißt es dort auch in Absatz 6
Der Änderung der Einstufung hat eine Bewertung durch das Wertpapierdienstleistungsunternehmen vorauszugehen, ob der Kunde aufgrund seiner Erfahrungen, Kenntnisse und seines Sachverstandes in der Lage ist, generell oder für eine bestimmte Art von Geschäften eine Anlageentscheidung zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen zu beurteilen.
Also doch eine Prüfpflicht? Aber jetzt wird es richtig tricky.
Die angesprochenen Broker sind der Meinung, dass sie aufgrund dieser Definition eine Pflicht zur Bewertung nur bei Bestandskunden hätten. Wenn etwa jemand bei der Kontoeröffnung ursprünglich angegeben hat, er sei von Beruf Maurer mit einem Jahreseinkommen von 30.000 EUR, und plötzlich möchte er sich als professioneller Trader einstufen lassen und gibt an, über mindestens 500.000 EUR zu verfügen. Dann träfe den Broker die Pflicht diese neuen Angaben nicht ungeprüft zu glauben.
Dass man aber Neukunden auf den Zahn fühlen müsste, die schon bei Kontoeröffnung angegeben haben über entsprechendes Vermögen zu verfügen, sei Auslegungssache.
Eine Lösung für das ESMA-Problem?
Kann die Einstufung zum professionellen Trader also eine einfache Lösung sein, um die in wenigen Monaten geplanten sehr beschränkten Hebel zu umgehen? Ja, speziell bei Brokern mit deutscher Lizenz.
Da das Wertpapierhandelsgesetzt sogar noch zahnloser formuliert, also etwa die britischen Vorgaben. UK-regulierte Broker sind nämlich sehr wohl dazu angehalten, Backgroundchecks durchzuführen. Nur dass eben wieder nicht genau definiert ist wie genau und anhand welcher Unterlagen. Also am Ende Auslegungssache.
Sogar auf die Nachschusspflicht werden selbst bei Status als professioneller Trader immer noch der ein oder andere Broker verzichten (die entsprechenden Namen und Links liefern wir aber erst nach, wenn das Bild im Laufe der nächsten Wochen klarer wird).
Von zwei anderen Brokern (die zwar EU- aber nicht BaFin-reguliert sind) werden sogar folgende Meinungen vertreten:
Broker A meint, wer vor Umsetzung der Restriktionen bereits aktiver Kunde war, kann auch weiterhin wie gewohnt handeln. Und Broker B meint, er wird einfach jeden, der z.B. 6 Monate lang bei ihm gehandelt hat, zum professionellen Trader hochstufen. Damit machen es sich aber manche wohl deutlich zu einfach.
Umgehung der Regeln als Lösung?
Der von BrokerDeal gerne zu Rate gezogene Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. Hendel aus München, bestätigt zwar, dass sich die Broker erst einmal auf die Richtigkeit der gemachten Angaben verlassen dürfen. Dass aber auch ein gewisses Monitoring durchgeführt werden müsse.
Und vor allem dass Bestandskunden, die ursprünglich andere Angaben gemacht hätten, nicht ungeprüft hochgestuft werden dürfen.
Was mir persönlich allerdings ganz andere Bauchschmerzen bereitet: wenn es jetzt die übliche Vorgehensweise wird, einfach bei einem neuen Broker ein Konto zu eröffnen, entsprechende Angaben über meine finanziellen Verhältnisse zu machen, eine Hochstufung zum professionellen Trader zu erbitten und einen Kontoauszug über die letzten 12 Monate zu schicken. Dann dürften sich die Regulierungsbehörden doch auch ziemlich verschaukelt vorkommen…
Statt dass man also versucht die ESMA-Restriktionen für die ersten 3 Monate im Trading durchzustehen (danach werden diese übrigens juristisch angefochten werden können, mindestens zwei Parteien scharren diesbezüglich bereits in den Startlöchern) und den Kopf unten zu halten, wird weiter Staub aufgewirbelt.
Im besten Fall ist es den Beamten egal, und sie sind einfach nur froh das Thema Binäre Optionen und CFDs endlich vom Tisch zu haben. Was im schlimmsten Fall allerdings noch folgen könnte, darüber möchte ich gar nicht anfangen zu spekulieren. Ich versuche ja ewiger Optimist zu sein.
Webinar zum Thema Hebelbeschränkungen und Lösungsvorschläge am 4.Juni!
Alternativen im CFD-Handel
Sehr viele Anfragen erreichen mich zum Thema „Offshore“-Broker. Ja, wenn man ein Konto bei einem Broker außerhalb der EU eröffnet, dann scheren diesen die ESMA-Hebelbeschränkungen nicht. Dafür verzichtet ihr allerdings auch auf eure Rechte als EU-Bürger und vor allem die EU-Einlagensicherung.
Weil australische Broker immer mehr ins Gerede kommen erachte ich den Hinweis als wichtig, dass der Kundenschutz durch die australische Regulierung (ASIC) nur für Trader mit Sitz in Australien gilt. Wer also eine Auseinandersetzung mit einem dortigen Broker hätte, kann auf absolut keine Hilfe hoffen.
Zwei Partnerbroker von BrokerDeal arbeiten allerdings bereits an sehr konkreten Lösungen, die nichts mit der Einstufung als professioneller Trader zu tun haben. Für wen diese in Frage kommen und ab wann, darüber halten wir euch natürlich auf dem Laufenden.
Fazit zu den Restriktionen
Die Einstufung als professioneller Trader kann für viele ein einfacher Weg sein, weiter mit hohen Hebeln handeln zu können, speziell bei nicht UK-regulierten Brokern. Manche Broker werden das sogar ohne Nachschusspflicht anbieten. Viele gut betuchte Trader sind ja der Meinung wo denn das Problem sei bei einem Hebel von 1:5 bis 1:30, es braucht doch niemand einen Hebel von 200 oder mehr.
Ja, das ist korrekt, wer erfolgreich traden möchte muss ohnehin sein Risiko- und Moneymanagement im Griff haben. Nur dass eine Verzehnfachung der Margin etwa beim DAX-CFD jenseits von Gut und Böse ist, man selbst bei nur 1 % Risiko pro Trade plötzlich an Grenzen stößt.
Kleinkonten werden damit zu den viel intransparenteren und teureren Hebelzertifikaten und Optionsscheinen „abgedrängt“ werden. Und dass ein hoher Hebel nicht das gleiche wie Zocken bedeutet, dazu verlinke ich auf ein Video zum Thema „Wie der Hebel dein Depot ruinieren kann“.
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Für Rätselraten in der Branche sorgt seit dieser Woche auch ein Artikel bei FinanceMagnates, dass einige Broker ein anderes Schlupfloch gefunden hätten. Dazu kann ich nach erster Recherche noch nichts Genaueres sagen.
Bitte keine Hektik liebe Leute, die Hebelbeschränkungen gelten frühestens in 2-3 Monaten. Außerdem müssten diese dann alle 3 Monate von der ESMA verlängert werden. Bis dahin erst einmal fröhliches Trading und viel Erfolg dabei! Wenn es neues Wissen zur ESMA gibt, werde ich berichten.
Michael Hinterleitner
www.brokerdeal.de