Die neue Geldmarktfondsverordnung tritt am 21. Januar 2019 in Kraft. Was ändert diese Verordnung für Anleger in Geldmarktfonds? In diesem Beitrag erfahren Sie es.
Die neue Geldmarktfondsverordnung, die bereits ab dem 21. Juli 2018 auf neue Geldmarktfonds anzuwenden ist, tritt am Anfang des Jahres 2019 nun für alle Fonds dieser Sparte in Kraft. Doch wen betrifft diese Veränderung und was sind Geldmarktfonds?
Was ist ein Geldmarktfonds?
Ein Geldmarktfonds investiert vor allem in kurzfristige Anlagen, die eine geldmarktnahe Rendite versprechen und zusätzlich Wertbeständigkeit erwarten lassen. Die zu erwartenden Marktschwankungen sind vorhanden, allerdings im Vergleich zu Aktien- und Rentenfonds als historisch geringer anzusehen. Geldmarktfonds sind Sondervermögen und unterliegen damit nicht dem Risiko eines direkten Bail-in. So kann die Gefahr eines Girokontos umgangen werden.
Was bringt die neue Geldmarktfondsverordnung mit sich?
Eine Änderung dürfte vor allem die eher konservativ ausgerichteten Anleger in den Geldmarktfonds interessieren. Unterstützende Maßnahmen, sei es von Staaten, Banken oder von den Gesellschaften an sich sind nicht mehr erlaubt. Kommt ein solcher Fonds also in Schieflage, zum Beispiel weil Investoren zur selben Zeit große Mittelabflüsse initiieren, dann muss der Fonds aus eigener Kraft mit diesem Umstand klarkommen. Spätestens seit der letzten großen Finanzkrise ist das Risiko, welches aufgrund von Marktverwerfungen in diesen Produkten lauert, bekannt.
Weil diese unterstützenden Maßnahmen zukünftig nicht mehr erlaubt sind, müssen die Geldmarktfonds ab Januar 2019 einer noch höheren Anforderung an die Liquidierbarkeit der Assets genügen. So sollen ab 2019 große Teile des Fondsvermögens ohne größere Verluste in wenigen Stunden bis Tagen verkäuflich sein.
Außerdem gibt es neue Anforderungen an die Risikomischung in den Fonds. Zusätzlich dazu, müssen die Fonds ebenfalls Stresstests durchlaufen und darüber berichten.
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